Leibstadt und weitere AKW brauchen neues Sicherheitskonzept

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Die AKW Leibstadt, Gösgen und Beznau müssen ein neues Sicherheitskonzept vorlegen. Dies fordert die Schweizerische Energiestiftung.

    Atomkraftwerk Leibstadt Aargau
    Das Atomkraftwerk Leibstadt im Kanton Aargau bei Nacht. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Schweizerische Energiestiftung verlangt neues Sicherheitskonzept der Schweizer AKW.
    • Die Aufsichtsbehörde unternehme zu wenig, um die Sicherheit zu gewährleisten.
    • Auch die Politik wird aufgerufen die Gefahren ernst zu nehmen.

    Die Schweizerische Energiestiftung (SES) hat ein Sicherheitskonzept für verlängerte Betriebszeiten der vier Atomkraftwerke in der Schweiz gefordert. Die AKW sollen so nah wie möglich an das Sicherheitsniveau neuer Reaktoren herangeführt werden. Gemäss SES unternimmt die Aufsichtsbehörde Ensi zu wenig.

    Die Schweizer AKW Leibstadt AG, Beznau AG und Gösgen SO müssten alle zehn Jahre eine periodische Sicherheitsprüfung vornehmen. Nach 40 Betriebsjahren sollten sie ein sogenanntes Langzeitbetriebskonzept einreichen, teilte die SES am Dienstag mit.

    Sicherheitstechnische Auflagen für längerfristigen Betrieb

    Dabei müssten sich die AKW in der Schweiz jedoch nicht am höchstmöglichen Sicherheitsniveau messen, sondern am «Stand der Nachrüsttechnik». Der längerfristige Betrieb sollte an griffige sicherheitstechnische Auflagen knüpfen. Dies habe das Bundesparlament 2016 im Rahmen der Energiestrategie 2050 verpasst.

    AKW Gösgen
    Nach zehn Monaten Stillstand startet das AKW Gösgen den Betrieb erneut. - Nau.ch/Werner Rolli

    Die SES forderte die Politik in der Medienmitteilung auf, die Gefahren des verlängerten AKW-Betriebs ernst zu nehmen. Es sollten auch entsprechende Grundlagen im Kernenergiegesetz geschaffen werden.

    Forderungen stützen sich auf Analysen aus dem AKW Leibstadt

    Die Energiestiftung stützte ihre Forderung auf die Analyse eines Reaktorexperten der Technischen Hochschule Brandenburg (D) zum AKW Leibstadt. Die neue Studie zum AKW Leibstadt weise Abweichungen zum Stand von Wissenschaft und Technik aus, hält die SES fest.

    In der Schweiz kennen AKW keine Laufzeitbeschränkung von Gesetzes wegen wie in Frankreich, Spanien, Belgien und Schweden. Der Betreiber ist verpflichtet, die Sicherheitstechnik seiner Anlage ständig gemäss dem aktuellen Stand der Wissenschaft nachzurüsten und weiter zu verbessern. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) ist die Aufsichtsbehörde.

    Derzeit gibt es politische Diskussionen über einen verlängerten Betrieb von AKW. Weil ein Stromabkommen mit der EU fehlt, könnte es zu Engpässen bei der Versorgungssicherheit kommen.

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