Lebenslänglich und stationäre Massnahme für Mörder von Bellach SO

Keystone-SDA
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Solothurn,

Der 22-Jährige, der im April 2023 in Bellach SO eine Jugendliche brutal ermordet hat, wird mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft. Die Strafe wird zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern am Dienstag bekanntgab.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verhandelte den Fall im Saal des Obergerichts: Ein 22-jähriger Schweizer soll im April 2023 in Bellach SO gezielt eine junge Velofahrerin totgefahren h...
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verhandelte den Fall im Saal des Obergerichts: Ein 22-jähriger Schweizer soll im April 2023 in Bellach SO gezielt eine junge Velofahrerin totgefahren h... - Keystone/PETER SCHNEIDER

Der junge Mann muss also in einer geschlossenen Einrichtung eine intensive Therapie absolvieren. Der geständige Schweizer hat bereits im Herbst 2023 eine stationäre Massnahme in der entsprechenden Abteilung der Justizvollzugsanstalt Pöschwies angetreten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden. Vor dem Amtsgericht hatte die Staatsanwältin am Montag letzter Woche eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigerin plädierte für elf Jahre.

Einig waren sich die Parteien, dass der psychisch schwer gestörte Beschuldigte dringend eine stationäre Massnahmen benötigt. Bei einer solchen ist ein Entlassungstermin nicht im Voraus festgelegt, sondern hängt vom Behandlungserfolg ab. Sie kann jeweils nach fünf Jahren um weitere fünf Jahre verlängert werden und wird deshalb im Volksmund auch «kleine Verwahrung» genannt.

Die Zeit in der Massnahme wird an die Dauer der Freiheitsstrafe angerechnet. Bewährt sich die Behandlung nicht, so steht ein Wechsel in den Strafvollzug an. Wenn nötig, kann das Gericht nachträglich eine Verwahrung anordnen.

Der geständige Schweizer hatte in der Nacht auf den 8. April 2023 in Bellach eine ihm völlig unbekannte 17-jährige Velofahrerin erblickt und beschlossen, sie zu töten. Mit einem Lieferwagen rammte er sie von hinten, sie stürzte, blieb aber unverletzt. Dann wollte er sie niederschlagen, aber sie entkam und flüchtete über eine Wiese. Er rannte ihr nach, würgte sie und liess die vermeintlich Tote liegen.

Als er schon wegfahren wollte, sah er, dass sie sich aufrappelte. Er stieg ins Auto und fuhr über die Wiese direkt auf das Opfer los. Die junge Frau geriet unter den Wagen, den er nun vor- und rückwärts bewegte, so dass er immer tiefer in den weichen Boden einsank. Das Opfer wurde totgedrückt.

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Kommentare

User #1416 (nicht angemeldet)

Irgendwas Wesentliches stimmt bei Personen mit bestialischen Verhalten nicht - und zwar etwas, was die Allgemeinheit wissen sollte. Dabei geht es nicht um ‚Milderungsgründe für den Angeklagten‘, sondern wo und wann der Grundstein dafür gelegt wurde.

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