Die Lebenserwartung in der Schweiz steigt langsamer und die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, nimmt ab.
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Neue Volksinitiative will flexible Pensionskassenrenten (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Lebenserwartung in der Schweiz steigt nicht mehr so steil an wie vor ein paar Jahren.
  • Ausserdem sinkt das Risiko, invalid zu werden.

Die in der beruflichen Vorsorge versicherten Personen werden weiterhin immer älter und beziehen folglich länger Vorsorgeleistungen. Doch die Lebenserwartung steigt nicht mehr so steil an wie in der jüngeren Vergangenheit. Ausserdem sinkt das Risiko, invalid zu werden.

Das hat die Auswertung der Daten von 1,5 Millionen aktiven Versicherten und 0,9 Millionen Rentnern aus den Jahren 2015 bis 2019 ergeben. Der Datensatz dient als technische Grundlage der Versicherer zur Berechnung künftiger Entwicklungen. Er wurde von 15 grossen, autonomen Pensionskassen zur Verfügung gestellt.

Für die BVG 2020 bedeuten die Zunahme der Lebenserwartung und die Abnahme der Invaliditäts-Wahrscheinlichkeit, dass es «bei den meisten Pensionskassen im Vergleich mit den BVG 2015 zu einer leichten Abnahme des Vorsorgekapitals der Rentner führt.» Dies schreiben die Pensionskassenexperten Jean Netzer von Aon Schweiz und Gerold Betschart von Libera AG in einer Mitteilung vom Dienstag.

Lebenserwartung: Anstieg um 0,3 (Frauen) bzw. 0,7 (Männer) Jahre

Im Detail: Die beobachtete Lebenserwartung für 65-jährige Männer ist innerhalb von fünf Jahren um etwa 0,7 Jahre auf 20,4 Jahre und für gleichaltrige Frauen um etwa 0,3 Jahre auf 22,2 Jahre angestiegen. Bei den Witwen hingegen wurde bis Alter 70 eine Abnahme und ab Alter 70 eine leichte Zunahme der Lebenserwartung beobachtet.

Auf der anderen Seite ist die beobachtete Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, in der gleichen Zeitperiode bei den Frauen um durchschnittlich rund 15 Prozent und bei den Männern um durchschnittlich rund 24 Prozent gesunken. Im Vergleich zu den technischen Grundlagen BVG 2010 haben sich die Wahrscheinlichkeiten, invalid zu werden, innerhalb von zehn Jahren im Durchschnitt halbiert.

Alles zusammengenommen «fallen die Wahrscheinlichkeiten auf Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente im Todesfall tiefer aus (...). Zudem wurde bei den verstorbenen Altersrentnern und Altersrentnerinnen ein Anstieg des Alters der anspruchsberechtigten Hinterlassenen beobachtet.»

Corona-Auswirkungen nicht enthalten

Allfällige Auswirkungen von COVID-19 auf die gegenwärtige und zukünftige Lebenserwartung oder die Wahrscheinlichkeit invalid zu werden, sind in den Berechnungsgrundlagen BVG 2020 nicht enthalten, wie die Verfasser zugeben. «Diese Folgen können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Und allfällige Effekte werden sich in den zukünftigen technischen Grundlagen BVG 2025 niederschlagen.»

Es wird zwar erwartet, dass die Langlebigkeit in der Schweiz weiter zunimmt, doch ist das Tempo dieser Entwicklung schwer vorhersehbar.

Die Ergebnisse der BVG 2020 stehen Pensionskassenexperten, Aktuaren und Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung. Für die Beobachtungsperiode 2020 bis 2024 haben sich 14 beteiligte Vorsorgeeinrichtungen bereit erklärt, ihre Daten wiederum jährlich den Vorsorgeexperten von Aon Schweiz AG und Libera AG zur Verfügung zu stellen. Die daraus gewonnenen Resultate werden als technische Grundlagen BVG 2025 voraussichtlich Ende des Jahres 2025 veröffentlicht werden.

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