Kanton Basel-Landschaft: Keine Kredite mehr für den Kauf von Landwirtschaftsland
Basel-Landschaft passt die Investitionshilfeverordnung an. Für den Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke gibt es künftig keine Investitionskredite mehr.

Investitionskredite umzusetzen. Mit den vom Bund finanzierten Investitionshilfen werden unter anderem landwirtschaftliche Hochbauten, der Kauf von Land und Betrieben, die Betriebsübernahme durch Junglandwirtinnen und Junglandwirten, Massnahmen zur Förderung der Tiergesundheit und einer umwelt- und tierfreundlichen Produktion sowie auch Projekte zur regionalen Entwicklung unterstützt.
Mit der angepassten Verordnung kann der Ebenrain bei Bedarf die Investitionskredite und deren Rückzahlungsdauer gemäss Bundesvorgaben kürzen. Neu werden an den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken keine Investitionskredite mehr gewährt.
Die Verordnungsänderung hat keine Auswirkungen auf Überbrückungskredite infolge der Trockenheit.






