Am 9. Oktober 2019 versuchte Stephan B., in der Synagoge in Halle ein Blutbad anzurichten. Er erschoss zwei Menschen, nun soll der Prozess im Juli beginnen.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Der mutmassliche Täter Stephan B. wird von der Polizei eskortiert. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Stephan B. tötete im Oktober 2019 zwei Menschen.
  • In der Synagoge in Halle wollte er ein Blutbad anrichten.
  • Der Prozess gegen ihn könnte am 21. Juli starten.

Der Gerichtsprozess um den Angriff auf die Synagoge von Halle könnte am 21. Juli in Magdeburg starten. Wie das Oberlandesgericht Naumburg am Dienstag mitteilte, will es im Juni über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Attentäter Stephan B. entscheiden. Gleichzeitig legte das Gericht bereits 18 mögliche Verhandlungstermine fest – vom 21. Juli bis 14. Oktober.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft Stephan B. zweifachen Mord und mehrfachen Mordversuch zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen vor. Er hatte am 9. Oktober 2019 – am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur – versucht, in der Synagoge ein Blutbad anzurichten.

Halle
Gedenken in Halle an die Opfer des Blutbads. - dpa/dpa/picture-alliance

Die Anklageschrift wirft dem Mann einen Mordanschlag «aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus» vor. Er erschoss eine 40 Jahre alte Passantin und einen 20 Jahre alten Mann in einem nahe gelegenen Imbiss.

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