Lärmsanierung bei militärischen Schiessplätzen verzögert sich

Keystone-SDA
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Bern,

Die Armee hat die Sanierungsfrist für den militärischen Schiesslärm am 31. Juli 2025 verpasst.

Soldaten der Schweizer Armee
Die Frist zur Sanierung des militärischen Schiesslärms wurde von der Armee nicht eingehalten. (Archivbild) - keystone

Die Armee hat die Sanierungsfrist für den militärischen Schiesslärm nicht eingehalten. Von den 46 Schiessplätzen mit ausgewiesenem Sanierungsbedarf sind nicht alle vollständig saniert. Die gesetzliche Frist zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte endete am 31. Juli 2025.

Die Sanierungsfrist konnte nach Ablauf von 15 Jahren nicht eingehalten werden, insbesondere wegen Verzögerungen durch dynamische Nutzungsänderungen und die komplexe Lärmbeurteilung, wie die Gruppe Verteidigung am Dienstag mitteilte. Gründe seien auch der grosse planerische Aufwand, veränderte Nutzungen der Anlagen, begrenzte Fachressourcen und notwendige Priorisierungen.

Besonders in dicht besiedelten Gebieten sei die Lärmsanierung aufwendig, da zahlreiche Massnahmen auf ihre Verhältnismässigkeit geprüft werden müssten. Für die nächsten fünf bis zehn Jahre belaufen sich nach aktuellen Erkenntnissen die Kosten für die Lärmschutz- und Schallschutzmassnahmen auf rund 50 Millionen Franken, wie es weiter hiess.

Fortschritte bei der Sanierung von 46 Schweizer Schiessplätzen

In den Jahren 2012 bis 2014 wurden die Lärmimmissionen aller ursprünglich rund 120 Schiessplätze grob beurteilt. Dabei wurde festgestellt, dass 46 davon saniert werden müssen. Aktuell befinden sich 16 Schiessplätze in der Konzeptphase, 15 in der Projektierung, 7 in der Bewilligungsphase und 4 in der Realisierung. 4 Projekte konnten erfolgreich umgesetzt werden. Beispiele dafür sind der Waffenplatz Frauenfeld TG und der Schiessstand in Bôle NE.

Wo keine betrieblichen, technischen oder baulichen Sanierungsmassnahmen möglich sind oder diese nicht ausreichen, um die Lärmgrenzwerte einzuhalten, sieht die Lärmschutz-Verordnung Ausnahmen vor.

Nach Inkraftsetzung des Anhangs der Lärmschutz-Verordnung am 1. August 2010 hatte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ein Beurteilungssystem aufgebaut, um die Lärmimmissionen zu berechnen, Schusszahlen zu erheben und einen Lärmkataster aufzubauen.

Kommentare

User #4792 (nicht angemeldet)

Eine wichtigere Frage: Muss sich das Militär an das Gesetz halten? Nein, nur an das Militärgesetz.

User #4792 (nicht angemeldet)

Einfach den involvierten und verantwortlichen Beamten den Lohn streichen bis es gemacht ist. Dann geht es ganz schnell.

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