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Kündigung nach Facebook-Eintrag könnte missbräuchlich sein

Keystone-SDA
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Bern,

Ein Bauarbeiter kritisierte auf Social-Media, dass sein Arbeitgeber den Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht einhalten könne. Dafür wurde er entlassen.

Bauarbeiter Facebook
Bauarbeiter in Niedersachsen. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bauarbeiter verfasste einen kritischen Facebook-Eintrag.
  • Daraufhin hat sein Arbeitgeber ihn fristlos entlassen.
  • Vor Gericht könnte der Arbeitnehmer Recht erhalten, sollte er klagen.

Ein nach einem kritischen Facebook-Eintrag entlassener Bauarbeiter hätte gute Chancen, diese Entlassung vor Gericht anzufechten. Das sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, am Donnerstag. Eine solche Entlassung könnte missbräuchlich sein.

Bauarbeiter wurde fristlos entlassen

Der Bauarbeiter ist laut Angaben eines Journalisten am Point de Presse in Bern vom Donnerstag fristlos entlassen worden. Er hatte zuvor in den sozialen Medien gepostet, dass im Betrieb der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht eingehalten werde.

«Ich schätze, er könnte Recht erhalten, wenn er klagen würde», sage Zürcher. Eine solche Kündigung könnte missbräuchlich sein.

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