Der Bund darf Verdächtige in gewissen Fällen überwachen. Seit letztem Jahr mit neuen Entschlüsselungs-Technologien. Doch die braucht es gar nicht so oft.
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Ermittler dürfen Kriminelle abhören, zum Beispiel am Telefon (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im letzten Jahr wurde 8000 eine Überwachung angeordnet.
  • Dabei kamen erstmals auch neue Technologien für verschlüsselte Kommunikation zum Einsatz.
  • Doch die Ermittler kommen den Kriminellen oft schon mit klassischen Mitteln auf die Spur.

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) vermeldete gestern: Strafverfolger und Nachrichtendienste hatten 2018 etwa gleich viele Überwachungsmassnahmen angeordnet wie im Vorjahr.

Ermittler können Telefon abhören

Insgesamt wurde knapp 8000 Mal eine Überwachung angeordnet, um Kriminellen auf die Schliche zu kommen. Unterschieden werden Echtzeitüberwachungsmassnahmen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails) und rückwirkende Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise, wer wann mit wem wo wie lange telefoniert hat).

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Die Aufträge seit 2012. 2018 wurde eine neue Zählweise eingeführt, da die bisherige in einigen Fällen zu Doppelzählungen führte. Die Aufträge 2017 und 2018 sind daher in etwa gleich hoch.
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Die Anteile zur Art der Überwachung blieben gleich. Die Aufträge gingen indes seit 2014 zurück.
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Überwachungsanträge nach Mitwirkungspflichtigen. Die Swisscom musste 2018 fast 2500 Mal ihr Netz für die Überwachung zur Verfügung stellen.
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Die Kantone Waadt, Zürich und Genf stellen jeweils am meisten Anträge für Überwachung, so auch 2018.
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Das mobile Netz wird mit Abstand am meisten überwacht.

Neu kamen neue Technologien zum Einsatz, seit das Volk im August 2016 das neue Nachrichtendienst-Gesetz mit 65,5 Prozent annahm. Bei schweren Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung oder Drogenhandel können Ermittler eine Überwachung beantragen.

Neue Technologien eröffnen neue Möglichkeiten

Seit 2018 können sie etwa Staatstrojaner anwenden. Damit können die Ermittler auf Handys von Verdächtigen verschlüsselte Kommunikation abhören und lesen, etwa bei WhatsApp oder Skype. Diese sogenannte «GovWare» kam 2018 jedoch noch nicht zum Einsatz.

Zum Einsatz kam hingegen der IMSI-Catcher. Mit diesem lassen sich die Handygeräte orten und Handynummern herausfinden. Im ersten Einsatzjahr griffen Ermittler 84 Mal auf den IMSI-Catcher zurück.

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IMSI-Catcher sind Geräte, mit denen die International Mobile Subscriber Identity (IMSI), die auf der SIM-Karte gespeichert ist, ausgelesen werden kann. Damit kann der Standort von einem mobilen Telefon eingegrenzt werden. - Wikipedia/CC 1971markus

Die IMSI-Catcher sind nicht unbestritten, da sie neben den Verdächtigen jeweils auch Unschuldige überwachen und stören können. Bei den 84 Einsätzen ging es in fast der Hälfte der Fälle um Drogenhandel, in 25 Fällen um Notsuche nach Vermissten.

Kriminelle nutzen die Verschlüsselungs-Möglichkeiten selten

Interessant: Trotz der vielen neuen digitalen Angebote für verschlüsselte Kommunikation, haben Ermittler nach wie vor grossen Erfolg beim Überwachen von klassischen Kanälen: Telefongespräche abhören und identifizieren.

Kriminelle nutzen also die neuen Möglichkeiten zur Verschlüsselung ihrer Kommunikation noch nicht aus. Auch wenn eine Überwachung dort um einiges schwieriger wäre. Die Ermittler dürfte das freuen.

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