Knapp 8000 Mal liess der Nachrichtendienst 2018 Personen überwachen. Das sind etwa gleich viele wie im Vorjahr.
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Ermittler dürfen Kriminelle abhören, zum Beispiel am Telefon (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund ordnete 2018 knapp 8000 Mal eine Überwachung an.
  • Dieser Wert liegt ähnlich hoch wie im Vorjahr.

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) haben im Jahr 2018 beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) etwa gleich viele Überwachungsmassnahmen angeordnet wie im Vorjahr.

Die Fernmeldeüberwachung kommt in etwa 1,5 Prozent aller Delikte zum Einsatz. Das Verhältnis ist bei den gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehen, den Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege und beim Drogenhandel am grössten.

Unterschieden werden Echtzeitüberwachungsmassnahmen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails) und rückwirkende Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise, wer wann mit wem wo wie lange telefoniert hat).

2018 wurden 2'554 Echtzeitüberwachungen durchgeführt, im Vorjahr waren es 2'512. Rückwirkende Überwachungen wurden 5'396 angeordnet gegenüber 5'438 im Vorjahr. Damit bleibt die gesamte Anzahl Überwachungsmassnahmen stabil bei 7'950.

Bei den Notsuchen nach vermissten Personen war ein Anstieg um rund 5 Prozent auf 651 festzustellen, im Vorjahr waren es 618. Sechs Mal wurde nach entflohenen Häftlingen gefahndet.

Die Statistik gibt seit 2017 auch Auskunft über die Überwachungen des NDB. 2018, das erste ganze Jahr in der Statistik, ordnete der NDB insgesamt 422 Überwachungen an gegenüber 89 im Vorjahr (Zeitspanne ab Inkrafttreten des NDG am 1. September bis 31. Dezember).

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