G20-Gipfel

    Krawalle am G20-Gipfel: Rechtshilfe für deutsche Justiz

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bellinzona,

    Die Aargauer Staatsanwaltschaft darf bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte Datenträger untersuchen. Sie könnten Hinweise zu den G20-Krawallen enthalten.

    Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den Krawallen am G20-Gipfel im Juli 2017 gegen einen Aargauer. (Symbolbild)
    Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den Krawallen am G20-Gipfel im Juli 2017 gegen einen Aargauer. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/AXEL HEIMKEN

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte Datenträger dürfen untersucht werden.
    • Sie könnten Hinweise zu den G20-Krawallen in Hamburg enthalten.

    Die Aargauer Staatsanwaltschaft darf die bei einer Hausdurchsuchung in Bremgarten AG sichergestellten Datenträger untersuchen, die Hinweise zu den Hintergründen der Krawalle beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg liefern könnten. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden.

    Die Datenträger wurden mutmasslich von einem Aargauer benützt, gegen den in Hamburg ermittelt wird. Die Datenträger sind bei einer Razzia in den Räumlichkeiten eines Kulturvereins sichergestellt worden.

    Hausdurchsuchung im Mai

    Auch die Wohnung des Aargauers wurde im Mai vergangenen Jahres durchsucht. Auslöser war ein Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Hamburg vom März 2018. Diese wirft dem Aargauer Brandstiftung und Landfriedensbruch vor. Diese Taten soll der Aargauer bei den Krawallen anlässlich des G20-Gipfels 2017 begangen haben.

    Wie aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor geht, erhofft die Hamburger Staatsanwaltschaft mehr über die vorgängigen Absprachen zwischen den Krawallteilnehmern und die vorangegangene Organisation zu erfahren. Die entsprechende Gruppierung sei nach wie vor aktiv, heisst es im Beschluss des Bundesstrafgerichts.

    Datenträger sind «nützlich»

    Der beschuldigte Aarauer soll die sichergestellten Geräte im Kulturzentrum benützt haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg geht davon aus, dass sich aus den gespeicherten Daten auch die Tatbeteiligung des Beschuldigten eruieren lässt.

    Das zuständige Zwangsmassnahmengericht hatte das Gesuch für die Durchsuchung der Datenträger abgelehnt. Es war der Ansicht, die für das Rechtshilfeverfahren zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau habe den Zusammenhang zwischen den Straftaten und den Datenträgern nicht ausreichend aufgezeigt.

    Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts aufgehoben. Es reiche für die Freigabe der Datenträger aus, dass sie den Strafverfolgungsbehörden für das Strafverfahren im gesuchstellenden Staat nützlich sein können.

    Kommentare

    Weiterlesen

    grimsel staumauer erhöht
    1 Interaktionen
    Bern
    Bundesgericht Richterwahlen
    12 Interaktionen
    «Versicherungsspione»
    20 Interaktionen
    Bundesgericht

    MEHR IN NEWS

    Pflaster
    1 Interaktionen
    Wunden
    Stockholm
    Krankenkassen Arzt
    26 Interaktionen
    Gerichtsfall
    Flohmarkt Kreuzlingen
    54 Interaktionen
    Nach Bombendrohung

    MEHR G20-GIPFEL

    Donald Trump
    56 Interaktionen
    «Hoffen, er nimmt an»
    Donald Trump iran us
    37 Interaktionen
    Washington
    putin trump
    13 Interaktionen
    Wäre «hilfreich»
    Luiz Inácio Lula da Silva
    3 Interaktionen
    Hannover

    MEHR AUS BELLINZONA

    VBC Kanti Baden Volleyball
    Bellinzona TI
    schulhaus bethlehemacker flammehus
    1 Interaktionen
    Bellinzona TI
    Tessin
    3 Interaktionen
    Bellinzona