Haft

Zehn Jahre Haft und Landesverweis nach Mordversuch an Ehefrau

Keystone-SDA
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Arbaz,

Das Walliser Kantonsgericht hat die Verurteilung eines Afghanen wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau bestätigt. Der 55-Jährige muss für zehn Jahre ins Gefängnis und wird für 15 Jahre des Landes verwiesen.

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Das Walliser Kantonsgericht. - keystone

Das Gericht wies die Berufung des Mannes in einem am Donnerstag verkündeten Urteil ab. Es bestätigte zudem das Annäherungsverbot gegenüber seiner Frau und eine ambulante Behandlung zur Abstinenz von Alkohol und berauschenden Substanzen. Der Frau wurden 20'000 Franken Genugtuung zugesprochen.

Das Kantonsgericht prüfte nach eigenen Angaben auch eingehend, ob eine Ausschaffung nach Afghanistan zulässig ist. Es wies die Argumente des Mannes zurück, wonach ihm dort schwerwiegende Folgen drohten. Das Urteil kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Mann hatte seine Frau im November 2022 in einem Wald zu Boden gestossen und mit einem rund 80 Zentimeter langen Ast auf den Hinterkopf und den Körper geschlagen. Der Angriff dauerte fast zehn Minuten. Eine ältere Frau versuchte zunächst einzugreifen und holte danach zwei Männer zu Hilfe, die den Angriff stoppten.

Die Frau erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Verletzung an einem Halswirbel sowie Brüche der linken Augenhöhle und der Kieferhöhle.

Vor Gericht entschuldigte sich der Mann bei seiner Frau und seinen Kindern. Er sei an jenem Tag «ein Idiot» gewesen und durch Alkohol und andere Substanzen beeinflusst worden. Ohne das Eingreifen Dritter hätte er seiner Frau möglicherweise noch mehr Verletzungen zugefügt.

Staatsanwalt Alexandre Rosset bezeichnete den Fall als «extrem schwerwiegend». Die Frau habe nur dank des Eingreifens Dritter überlebt. Der Beschuldigte habe mit extremer Brutalität insbesondere auf den Kopf seiner am Boden liegenden Frau eingeschlagen.

Auslöser der Tat soll die Angst des Mannes gewesen sein, dass ihm und seiner Frau wegen einer bevorstehenden sozialdienstlichen Untersuchung das jüngste Kind weggenommen werden könnte.

Die Verteidigung hatte eine Verurteilung lediglich wegen einfacher Körperverletzung verlangt und damit auch den Landesverweis verhindern wollen. Der Mann habe wegen seines Alkoholkonsums nicht seinem üblichen Verhalten entsprechend gehandelt und seine Frau weder angreifen noch töten wollen.

Der Vater von fünf Kindern besitzt den Flüchtlingsstatus. In Afghanistan war er unter anderem für den Schutz von Mitarbeitern der Schweizer Botschaft tätig. Er machte geltend, eine Rückkehr sei für ihn gefährlich, weil die Taliban seine frühere Tätigkeit für Europäer und Amerikaner nicht akzeptierten.

Kommentare

User #4076 (nicht angemeldet)

warum ncht im Heimatstaat ins Gefängnis? warum auf Kosten der Schweizer-Steuerzahler?

User #9089 (nicht angemeldet)

Absolut richtiger Entscheid - raus!!!

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