Kosten psychologischer Psychotherapie seit Systemwechsel gestiegen
Seit 2022 sind die Kosten für psychologische Psychotherapie in der Krankenkasse jährlich um rund 20 Prozent gestiegen.

Seit dem Systemwechsel für psychologische Psychotherapie im Jahr 2022 sind die Mehrkosten in der obligatorischen Krankenkasse jährlich im Durchschnitt rund 20 Prozent (131 Millionen Franken) gestiegen. Ein Drittel der Kostenzunahme sind Tarifeffekte, wie das Bundesamt für Gesundheit am Dienstag mitteilte.
Die Gesamtkosten stiegen von 2021 bis 2024 von 528 Millionen auf 922 Millionen Franken (plus 394 Millionen Franken), wie es im zweiten Monitoringbericht des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hiess.
Besonders stark war der Anstieg zwischen 2022 und 2023. Damals löste das Anordnungs- das Delegationsmodell vollständig ab und die Kosten stiegen um 217 Millionen Franken.
Der erste Monitoring-Bericht war für diesen Zeitraum von Mehrkosten zwischen 175 und über 300 Millionen Franken ausgegangen. Der zweite Bericht zeigt, dass die Differenzen auf unterschiedliche Datenlagen, Zeiträume und Berechnungsmethoden zurückzuführen sind.
Bundesrat ersetzt Delegations- durch Anordnungsmodell
Der Bundesrat hatte das Delegationsmodell am 1. Juli 2022 durch das Anordnungsmodell ersetzt. Das Ziel war ein besserer Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen und eine angemessene Versorgung.
Die Gründe für den Kostenanstieg seien vielfältig, hiess es weiter. Dazu gehörten neue Tarife, die höher seien als beim alten Modell, ein fehlender gesamtschweizerischer Tarifvertrag, höhere Nachfrage nach Psychotherapie, Bevölkerungswachstum, Verlagerung aus dem Selbstzahler- und Zusatzversicherungsbereich sowie die Reduktion von Unterversorgung.
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. Juli 2022 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf ärztliche Anordnung hin selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein. Zuvor wurden ihre Leistungen nur unter ärztlicher Aufsicht im sogenannten Delegationsmodell vergütet oder die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten arbeiteten selbständig im Zusatzversicherungsbereich und für Selbstzahlende.
Das BAG plant im Frühling 2026 eine vertiefte Evaluation zum Thema.