Kosovare muss die Schweiz wegen Verdacht auf Scheinehe verlassen
Ein in der Schweiz wohnhafter Kosovare muss das Land verlassen – seine Scheinehe ist aufgeflogen. Ausserdem soll er eine Parallelbeziehung verschwiegen haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 32-jähriger Kosovare muss die Schweiz verlassen.
- Er soll sich durch eine Scheinehe eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen haben.
Durch eine Heirat im April 2008 erhielt ein Kosovare eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Kurz nachdem der heute 32-Jährige eine Niederlassungsbewilligung erlangte, trennte er sich von seiner Gattin. Im April 2014 liess sich das Paar scheiden, der Mann zog in den Kanton Zürich. Noch im selben Jahr heiratete er erneut. Seine Angetraute, die Mutter eines damals vierjährigen Mädchens, wohnte ebenfalls im Kosovo.
Die Geschichte schien dem Zürcher Migrationsamt suspekt. Die Tatsache, dass die zweite Frau aus demselben Ort stammt wie ihr Ehemann, verstärkte den Verdacht auf Scheinehe. Wie die «Limmattaler Zeitung» weiter berichtet, hielt es das Amt für wahrscheinlich, dass der Kosovare eine Parallelbeziehung führte und der Vater der unehelichen Tochter ist.
Das Verschweigen einer solchen Parallelbeziehung stellt einen Widerrufungsgrund der Niederlassungsbewilligung dar. So forderte das Zürcher Migrationsamt den Kosovaren auf, einen DNA-Test zu machen. Damit sollte festgestellt werden, ob er der leibliche Vater des Mädchens ist. Seine Frau verweigerte die Zustimmung aber, den Test bei ihrer Tochter durchzuführen. Stattdessen wollte der Kosovare das Mädchen adoptieren.
Beschwerde scheiterte auch vor Bundesgericht
Für das Migrationsamt war der Fall klar: Der Kosovare handelte bei seiner ersten Heirat nicht aus Liebe. So musste er das Land verlassen und die Gesuche um Familiennachzug für seine Frau und deren Tochter wurden abgelehnt. Der Mann zog mit seiner Beschwerde bis vors Bundesgericht – erfolglos.
Zuerst erfolgt die Heirat, nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung die Scheidung. Anschliessend wird eine Landsfrau geheiratet und ein Familiennachzugsgesuch für die neue Ehefrau und gemeinsame Kinder gestellt. Laut Bundesgericht ein bekanntes Verhaltensmuster.
Der DNA-Test wäre das bestmögliche Beweismittel zur Entkräftung der Vorwürfe einer Scheinehe als auch einer Parallelbeziehung gewesen. «Unter dem Gesichtspunkt der Beweiswürdigung ist es nicht nachvollziehbar, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers sich einem DNA-Test widersetzt hat», so das Bundesgericht.