Die Stiftung für Konsumentenschutz reicht wegen der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) aufgedeckten Unregelmässigkeiten bei den Spitalzusatzversicherungen Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein.
Spital
Pflegepersonal in einem Spital. Ihnen will Andreas Gabalier eine Freude machen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die von der Finma festgestellten Unregelmässigkeiten seien haarsträubend, schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer Mitteilung vom Dienstag.

Leistungen würden systematisch doppelt abgerechnet, Spitäler würden bei Zusatzversicherten automatisch höhere Arzthonorare geltend machen und dies unabhängig davon, ob die freie Arztwahl wahrgenommen worden sei.

Spitäler, die ausschliesslich Zweibettzimmer hätten, würden Zusatzversicherten einen Aufpreis für den Service «Zweibettzimmer» verrechnen, obwohl grund- wie auch zusatzversicherte Patienten alle in Zweibettzimmern untergebracht würden. In einigen Fällen rechneten sogar bis zu 40 Ärzte Honorare über einen Patienten ab, und dies ohne plausible Erklärung.

Durch diese Verfehlungen erfüllen die involvierten Versicherungen und Leistungserbringer in den Augen des Konsumentenschutzes die Straftatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der arglistigen Vermögensschädigung und des Betrugs. Es müsse davon ausgegangen werden, dass nicht nur einzelne Krankenversicherungen und Leistungserbringer betroffen seien, sondern dass diese Praktiken in der ganzen Branche und allen Landesteilen vorkämen, heisst es weiter.

Die Finma hatte die Missstände Mitte Dezember bekannt gemacht und die Versicherer aufgefordert, die Verträge mit den Leistungserbringern zu überprüfen und wo nötig zu verbessern. Nur unter diesen Voraussetzungen werde sie neue Spitalzusatzversicherungsprodukte genehmigen. Sie stützte sich dabei auf Vor-Ort-Kontrollen, die sie im vergangenen Jahr bei einer Anzahl von Versicherern durchgeführt hatte, die mehr als 50 Prozent des gesamten Prämienvolumens für private und halbprivate Spitalversicherungen abgedeckt hatten.

Es sei derzeit nicht möglich zu beziffern, in welcher Grössenordnung sich die zu viel verrechneten Leistungen im Bereich der Spitalzusatzversicherungen bewegten, schrieb die Finma. Die Aufsichtsbehörde gehe aber aufgrund ihrer Analysen für den Gesamtmarkt von einem signifikanten Betrag aus, der den Prämienzahlern nicht belastet werden sollte.

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