Kommission will Landwirte wegen Tierseuchenprävention entschädigen
Seit Längerem breiten sich in den Nachbarländern der Schweiz verschiedene Tierseuchen aus. Die zuständige Nationalratskommission will nun Halterinnen und Halter von Nutztieren für Einkommensausfälle und Mehrkosten aufgrund von Präventionsmassnahmen mit Bundesgeldern entschädigen.

Die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) hat einstimmig eine entsprechende Motion beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmen beide Räte dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat handeln.
Gemäss dem Motionstext sollen die betroffenen Nutztierhalterinnen und -halter vom Bund entschädigt werden können für Einkommensausfälle und Mehrkosten, die ihnen durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen. Zudem muss laut der WBK-N das Tierseuchengesetz angepasst werden, damit eine Entschädigung in Zukunft auch bei Teilverlusten ausgerichtet wird.
Im vergangenen Jahr waren in Nachbarländern der Schweiz Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, der Afrikanischen Schweinepest und der Lumpy-Skin-Krankheit gemeldet worden. Diese drei hochansteckenden Seuchen haben laut der WBK-N bei einem Ausbruch grösste wirtschaftliche und auch grosse gesellschaftliche Auswirkungen. Die Prävention sei daher von grösster Bedeutung.
Mit einer angemessenen Entschädigung würden die Akzeptanz und die Tragbarkeit der von Massnahmen betroffenen Tierhalter für die Einhaltung der Massnahmen gestärkt, begründet die Nationalratskommission ihre Forderung. Die Entschädigung von Präventionsmassnahmen und deren Folgen komme den Bund günstiger als die mit der Bewältigung eines Ausbruchs zu tragenden Kosten.






