Kommission mit Schwerverkehrsabgabe für E-Lastwagen einverstanden
Künftig sollen E-Laster die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen, so wie es jene mit fossilem Antrieb schon heute müssen. Wie der Nationalrat ist auch die zuständige Ständeratskommission grundsätzlich damit einverstanden.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KFV-S) hiess die Anpassungen im Schwerverkehrsabgabegesetz einstimmig gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Allerdings gibt es Differenzen zwischen Nationalrat und Ständeratskommission.
Die Kommission lehnte es unter anderem ab, die pauschalen Abgaben und die Tarife der LSVA der Teuerung anzupassen, wenn sich diese um mindestens zwei Prozentpunkte verändert. Die Mehrheit will dem Bundesrat bei Anpassungen an die Teuerung Spielraum lassen. Die Minderheit dagegen will Planungssicherheit für die Unternehmen.
Zudem beschloss die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen, für die Festlegung der Tarife der LSVA einen Mindestwert und eine Tarifobergrenze ins Gesetz zu schreiben. Damit solle die Tarifkompetenz des Gesetzgebers beibehalten werden, hiess es in der Mitteilung zu diesem Entscheid.
Die LSVA wird seit 2001 für Fahrten auf Schweizer Strassen fällig. 2024 brachte sie Einnahmen von 1,8 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Rabatte sind mit der vom Nationalrat beschlossenen Vorlage auch für die neuen, schadstoffärmeren Euro-VII-Lastwagen möglich.
Wie der Nationalrat ist die Ständeratskommission der Auffassung, dass die LSVA für E-Lastwagen erst ab 2031 fällig werden soll und nicht schon 2029, wie es der Bundesrat vorschlägt. In den Jahren 2029 und 2030 will sie den E-Lastwagen einen Rabatt von 100 Prozent gewähren.
Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der EU verankert. Die geplanten Anpassungen stünden im Einklang mit dem Abkommen, schrieb der Bundesrat zur Vorlage.
Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage.






