Komitee stellt sich gegen Übersteuerung kantonaler Mindestlöhne

Keystone-SDA
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Bern,

Ein Komitee aus Gewerkschaften und Parteien ergreift das Referendum gegen die jüngst durch das Parlament beschlossene Übersteuerung kantonaler Mindestlöhne. Mit der «Tieflohnpolitik» der Parlamentsmehrheit steige der Druck auf die Löhne aller in der Schweiz Beschäftigten, so der Tenor der Gegnerschaft, die nun mit der Unterschriftensammlung beginnt.

lohnsenkungsgesetz
Ein Komitee aus Gewerkschaften und Parteien ergreift das Referendum gegen die jüngst durch das Parlament beschlossene Übersteuerung kantonaler Mindestlöhne. - keystone

«Das Gesetz ist ein Angriff auf alle Beschäftigten mit tiefen Löhnen», sagte Vania Alleva, Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) und Unia-Präsidentin, am Dienstag vor den Medien in Bern.

Der Stein des Anstosses: Ein Parlamentsentscheid aus der Sommersession. Dieser gibt den von Branchen ausgehandelten und allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die Möglichkeit, in den Kantonen oder Gemeinden beschlossene und im Gesetz verankerte Mindestlöhne zu übersteuern.

«Mindestlöhne sind als Massnahme gegen Armut zu verstehen», sagte wiederum SGB-Vizepräsidentin Alleva. Sie verhinderten, dass Steuerzahlende die Arbeitgebenden, die zu tiefe Löhne zahlten, indirekt über die Sozialhilfe subventionieren.

Betroffen wären laut den Initianten zahlreiche Beschäftigte in Tieflohnbranchen wie etwa dem Gastgewerbe, der Reinigungsbranche oder in Coiffeursalons. «Mit dem neuen Gesetz gäbe es keinen Franken Teuerungsausgleich», so Alleva. In Kantonen und Städten mit bereits beschlossenen, aber noch nicht eingeführten Mindestlöhnen würden Zehntausende nicht davon profitieren.

Zudem schwäche die Gesetzesänderung den allgemeinen Lohnschutz in der Schweiz. Der Druck auf alle Löhne steige, wenn Mindestlöhne geschwächt würden. Unternehmen mit fairen Löhnen gerieten durch Betriebe mit Dumpinglöhnen unter Druck.

Im Kontext der zur Diskussion stehenden, neuen Verträgen mit der EU brauche es denn auch «mehr Lohnschutz und inländische Massnahmen – wie eben Mindestlöhne», so Alleva.

Kantonale Mindestlöhne existieren gegenwärtig sowohl in Genf und Neuenburg als auch Basel-Stadt, im Jura und im Tessin. Die letzten drei Kantone sind von der Vorlage allerdings nicht betroffen, weil dort bereits ein Vorbehalt für allgemeinverbindliche GAV gilt. Die Städte Zürich, Winterthur oder Luzern beispielsweise, haben Mindestlöhne auf kommunaler Ebene eingeführt.

Das Komitee kritisiert den Parlamentsentscheid daher auch als Angriff auf demokratische Entscheide und den Föderalismus. Denn mit der Gesetzesanpassung würden Volksentscheide in Kantonen und Städten ignoriert. Die beteiligten Gewerkschaften, darunter auch Travail Suisse und der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) können beim Referendum unter anderem auch auf die Unterstützung der SP und der Grünen zählen.

«In unserem Land, gehört es sich, dass man sich an die geltenden Regeln hält», sagte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. Dies sei nichts weniger als ein «Putsch der Bosse und Tieflohn-Abzocker gegen die direkte Demokratie». Es verletze die Verfassung, wenn privatrechtliche Gesamtarbeitsverträge über demokratisch beschlossenen Gesetzen stünden.

Sozialpolitik liege in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Diese trügen die Kosten der Sozialhilfe, dürften aber künftig keine wirksamen Instrumente zur Verhinderung von Erwerbsarmut mehr erlassen.

Das Komitee kritisiert den Parlamentsentscheid zudem als Angriff auf Frauenlöhne, da fast zwei Drittel der Betroffenen Frauen seien. Die Mindestlöhne seien daher auch eine «feministische Massnahme», sagte die Waadtländer Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet. Denn Mindestlöhne erhöhten die Frauenlöhne. Studien dazu zeigten, dass diese besonders bei Frauen wirken. Diese Fortschritte würden mit der Gesetzesänderung angegriffen.

Auch der Bundesrat hatte die Vorlage abgelehnt, die er auf Verlangen des Parlaments ausgearbeitet hatte. Sie stehe in Konflikt mit der in der Verfassung verankerten Kompetenz der Kantone, Mindestlöhne festzusetzen. Laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin wurde die Vorlage in der Vernehmlassung denn auch von 25 Kantonen abgelehnt.

Gegenwärtig können GAV allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie Gesetzen von Bund und Kantonen nicht widersprechen. Kantone und kommunale Initiativen setzten Sozialpartnerschaften zunehmend unter Druck, stellten die Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit in den Räten fest. Deshalb brauche es gesetzliche Leitplanken.

Allgemeinverbindliche GAV regelten neben Löhnen unter anderem auch Ferien, Arbeitsbedingungen oder Lohnfortzahlungen bei Krankheit. Würden die Löhne in einzelnen Kantonen oder Städten ausgeklammert, stimme das von den Sozialpartnern ausgehandelte Paket nicht mehr, so der Tenor der Parlamentsmehrheit in der Sommersession.

Kommentare

User #5323 (nicht angemeldet)

Last die Finger davon von unsere Privatwirtschaft...sollte in Bern ein tabu sein Wenn die Linke bestimmt was wir zu verdienen haben ist das der Untergang der Volkswirtschaft

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