Freispruch

    Klimaaktivistin fordert Freispruch vor Gericht in Dielsdorf

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Klimaaktivistin vor Gericht: Ihr Verteidiger fordert Freispruch, während die Staatsanwaltschaft auf Nötigung plädiert.

    Gericht
    Klimaaktivistin vor Gericht. (Symbolbild) - keystone

    Der Verteidiger einer 23-jährigen Klimaaktivistin hat vor dem Bezirksgericht Dielsdorf einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft wirft der Medizinstudentin in einem Strafbefehl vor, an einer Blockade des Tanklagers in Rümlang beteiligt gewesen zu sein. Dafür soll sie wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt werden.

    Der Verteidiger verwies in der Verhandlung am Freitagvormittag unter anderem auf die Rolle der Beschuldigten als Pressesprecherin. Sie habe die Blockade des Tanklagers weder geplant noch daran teilgenommen. Auf Videoaufnahmen sei zu sehen, wie sie etwas abseits des Geschehens auf einer Wiese stehe, um als Pressesprecherin der Gruppe «Klimastreik Schweiz» Auskunft zu geben.

    Staatsanwaltschaft sieht Schuld bei Aktivistin

    Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft der Beschuldigten im Strafbefehl vor, ihre Teilnahme an der Aktion habe den Straftatbestand der Nötigung erfüllt. Tanklastwagen seien an der freien Zu- und Wegfahrt zum Tanklager gehindert worden. Dafür soll sie zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt werden.

    Das Gericht hat sich zur Beratung zurückgezogen. Das Urteil soll am Freitagnachmittag bekanntgegeben werden.

    Kommentare

    User #4268 (nicht angemeldet)

    Nicht zu FASSEN wie die KLIMAKLEBER sich alles ERLAUBEN DÜRFEN, KLEBEN SICH MIT SEKUNDENLEIM FEST, BEGEHEN NÖTIGUNG,HAUSFRIEDENSBRUCH, VERSCHAFFEN SICH ILLEGALEN ZUTRITT IN FREMDES EIGENTUM, BEHINDERN DAS ARBEITENDE VOLK usw. Aber Schuld sind alle anderen?!

    User #1315 (nicht angemeldet)

    Was heisst hier „tam tam um nichts“ —> Lastwagen an ihrer Fahrt zu behindern ist Nötig! Polizeieinsatz und Gerichtsverfahren. Kosten verursachen. Da ist die Szrafe viel zu niedrig und schreckt niemanden ab. Fr.10‘000.- und Eintrag im Strafregister wäre eine abschreckende Strafe!

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