Der Kiffer-Verein Legalize It, rät im Umgang mit der Polizei im Zweifelsfalle immer zu lügen. Das helfe bei der Einvernahme, steht in der Broschüre.
Cannabis
Cannabis - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verein Legalize It gibt Tipps im Umgang mit der Polizei.
  • Man solle nie früheren Konsum zugeben, nur aktuellen.
  • Auch solle man als Kiffer im Notfall lügen und nichts zugeben.

Letzte Woche veröffentlichte der Verein Legalize It eine Broschüre, in welcher erklärt wird, wie man sich verhalten solln wenn die Polizei einen mit Cannabis erwischt. Der Verein setzt sich nach eigenen Angaben gegen die «Hanf-Repression» in der Schweiz und für die Legalisierung von Cannabis ein.

Zu einer Einvernahme mit Protokoll kommt es nach einer Verzeigung, also wenn eine Person etwa mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt, früheren Konsum zugibt oder auch Hanfsamen im Internet bestellt hat und auffliegt.

Schweigen und Aussagen verweigern

Grundsätzlich empfiehlt der Verein: «Schweigen und die Aussage verweigern, wenn Fragen über illegale Handlungen gestellt werden. Sonst liefert man sich nur selbst ans Messer.»

Cannabis Konsum
Wenn man als Kifffer angehalten wird, solle man im Notfall auch lügen. - Keystone

Es könne sogar dazu kommen, dass man die Polizisten während der Einvernahme anlügen müsse, so der Verein. Hierbei müsse man zwar damit rechnen, dass die Beamten «grantig, laut oder ausfällig» werden. Aber «das muss man aushalten», rät der Verein, dasselbe gelte bei der Verweigerung der Aussage.

Nur Eigenverbrauch zugeben

Wenn man als Kiffer Aussagen machen muss, rät der Verein, möglichst präzise und genau zu sein. Weiter solle man nur den Konsum für den Eigengebrauch zugeben. Denn dies werde nur als Übertretungen gehandhabt.

Hanf
In vielen Ländern ist der Konsum von Cannabis verboten. - dpa

Auch solle man beispielsweise den Verkauf von Samen nicht verraten, rät der Verein. Man soll von «verschenken» und nicht von «verkaufen» sprechen. Der Verein legt auch viel Wert auf das Protokoll, denn anhand dessen werde das Strafmass festgelegt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

CannabisHanfInternetVerkauf