Ein Kellner, der auf zwei Gäste geschossen haben soll, steht in Münchwilen TG vor Gericht. Gefordert wird eine Haftstrafe sowie eine Landesverweisung.
Bezirksgericht Münchwilen
Im Bezirksgericht Münchwilen TG steht aktuell ein Kellner vor Gericht, der auf zwei Gäste geschossen haben soll. - Keystone
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Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat für einen 35-jährigen Mann eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren wegen mehrfach versuchtem Mord gefordert. Dem Kellner wird vorgeworfen, am 23. Mai 2021 vor einer Bar in Rickenbach TG mit einer Pistole mehrfach auf zwei Gäste geschossen zu haben, weil er sich provoziert fühlte.

Der Angestellte einer Bar soll am Abend des Pfingstsonntags gemäss Anklageschrift, welche der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, aus nächster Nähe auf seine Opfer geschossen haben.

Beide überlebten trotz Schussverletzungen

Als die beiden Männer die Flucht ergriffen, sei er ihnen gefolgt und habe weitere Male abgedrückt. Die Opfer überlebten trotz Schussverletzungen. Eines habe sich aber in einem potenziell lebensbedrohlichen Zustand befunden.

Nach den Schüssen flüchtete der Mann ins Ausland. Er wurde im November 2021 aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Ungarn festgenommen und im Dezember 2021 in die Schweiz überführt.

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft fordert nun gemäss Anklage eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gegen den Serben. Anschliessend soll er für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Für die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Münchwilen TG sind Mitte Dezember drei Tage angesetzt.

Bereits vorher Spannungen zwischen den Beteiligten

Wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ausführt, kam es Tage vor der Schussabgabe zu Spannungen zwischen den Männern. Die beiden späteren Opfer hätten eine Zurechtweisung wegen der damals geltenden Maskenpflicht als arrogant und beleidigend empfunden.

Ausserdem wurden sie an einem anderen Abend vom Kellner weggewiesen, weil für sie aufgrund der 4-Personen-Regel pro Tisch kein Platz mehr verfügbar gewesen sei. Sie beschwerten sich beim Vorgesetzten über ihn.

Angeklagte habe sich in seiner einer Ehre und Stolz beleidigt gefühlt

Der Angestellte hatte sich gemäss Anklage in «seiner Ehre, seinem Stolz seiner Persönlichkeit sowie in seiner Autorität als Kellner» beleidigt und angegriffen gefühlt und wollte schliesslich die Angelegenheit am Pfingstsonntag nach Feierabend vor dem Lokal besprechen. Dazu nahm er eine Pistole mit, mit welcher er «für die beiden Opfer unerwartet und heimtückisch» geschossen haben soll.

«Kaltblütig» habe er die Leben der beiden «auf aussergewöhnlich krasse Weise» missachtet und «wollte diese auf besonders verwerfliche Art auslöschen oder nahm dies zumindest in Kauf», heisst es in der Anklageschrift weiter.

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