Keine Volksinitiativen auf Gemeindeebene im Kanton Solothurn
Die Solothurner Regierung muss nicht prüfen, ob das Instrument der Volksinitiative auch auf Gemeindeebene eingeführt werden soll. Der Kantonsrat erklärte am Mittwoch einen Auftrag der SP-Fraktion mit Stimmen 62 zu 25 Stimmen für nicht erheblich.

Schon heute bestehe ein umfangreiches Instrumentarium mit grosser Wirkung, das rege benützt werde, begründete Susan von Sury-Thomas (CVP) die ablehnende Haltung der Sozial- und Gesundheitskommission. Bei brennenden Anliegen mobilisiere eine Gemeindeversammlung ebenso viele Leute.
Unterstützt wurde die SP nur gerade von den Grünen. Die restlichen Fraktionen betrachteten die Gemeindeversammlung als ideales Gremium, um Anliegen vorzubringen und durchzusetzen. Zudem könnten Bürgerinnen und Bürger schon heute abseits der Gemeindeversammlung Anliegen einreichen.
Kritik musste die Regierung einstecken, die den Auftrag zuerst für erheblich erklären wollte, dann aber eine 180-Grad-Kehrtwendung vollzog und auf Linie der vorberatenden Kommission einschwenkte.
Die Regierung habe in ihrer Antwort zuerst beide Seiten gleich hoch gewichtet, begründete Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne) diese Haltung. Sie habe eine Erheblicherklärung vorgeschlagen, weil sie eine Diskussion ermöglichen wollte. Bei der Diskussion in der Kommission seien dann aber keine neuen Argumente mehr aufgetaucht.
Die SP-Fraktion wollte in ihrem Auftrag gleich auch einige Rahmenbedingungen für dieses politische Instrument festgelegt haben. Die Regierung sollte das maximale Quorum der Stimmberechtigten festlegen, das für das Zustandekommen einer Gemeinde-Volksinitiative nötig ist.
Auch für die Länge der Sammelfrist und zur Regelung des Rückzuges sollte ein Vorschlag auf den Tisch gelegt werden. Die SP-Fraktion forderte zudem, dass der Antrag des Gemeinderates zum Initiativbegehren der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Diese sollte eine Abstimmungsempfehlung abgeben.
Sowohl der Gemeinderat wie auch die Gemeindeversammlung sollten Gelegenheit haben, einen Gegenvorschlag zu formulieren.