Mord

    Keine Haftentlassung nach Mord an Ehefrau

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Genève,

    Ein über 70-jähriger Mann hatte nach seiner Verurteilung zu 13 Jahren Gefängnis ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Dieses ist gescheitert.

    Gnf
    13 Jahre Gefängnis: Das Genfer Kriminalgericht verurteilte einen 71-jährigen Geschäftsmann wegen Mordes an seiner Frau. (Archivbild) - sda - Keystone/SALVATORE DI NOLFI

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Bundesgericht hat den Antrag des über 70-Jährigen abgelehnt.
    • Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er ins Ausland flüchte.

    Ein über 70 Jahre alter Mann, der wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt wurde, ist mit einem Haftentlassungsgesuch gescheitert. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er ins Ausland flüchte.

    Laut der Westschweizer Zeitung «Tribune de Genève» schlug der Mann im Gegenzug für seine Freilassung vor, eine Reihe von Massnahmen zu ergreifen: Er verpflichtete sich, eine Kaution von über fünf Millionen Franken zu hinterlegen, sein Vermögen einzufrieren und eine elektronische Fussfessel zu tragen.

    Guerric Canonica, einer der Anwälte des Mannes, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die von der «Tribune de Genève» am Samstag veröffentlichte Information. Demnach war das Bundesgericht nicht der Ansicht, dass durch die genannten Vorkehrungen das Risiko einer Flucht des Angeklagten ins Ausland ausschlossen werden könne. Entsprechend lehnte es seinen Antrag auf Freilassung ab.

    Zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt

    Der Mann, ein während des Prozesses im Mai 71-jähriger, wohlhabender Geschäftsmann, war vom Genfer Kriminalgericht zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er seine Frau mit einem Kissen erstickt hatte. Nach Ansicht der Richter gab es genügend Beweise dafür: Verletzungen und Wunden in Gesicht und Mund der Verstorbenen, Blutergüsse an den Armen und Händen sowie eine 4,5 Zentimeter lange Daunenfeder in den Bronchien der Verstorbenen.

    Der Mann jedoch hatte stets bestritten, seine 66-jährige Frau im Jahr 2016 getötet zu haben. Er behauptete, dass seine Frau eines natürlichen Todes gestorben sei.

    Die Anwälte des Angeklagten erklärten, dass sie bis zum Schluss dafür kämpfen würden, dass die Unschuld ihres Mandanten anerkannt werde. Selbst die Kinder der Verstorbenen unterstützten ihn während des Prozesses. Sie hielten es für unmöglich, dass der Mann eine solche Tat begangen haben könnte.

    Weiterlesen

    Gnf
    3 Interaktionen
    Ehefrau getötet
    Bellerivestrasse
    32 Interaktionen
    Weiterhin
    cs
    5 Interaktionen
    Kaltblütig

    MEHR IN NEWS

    Mahni
    145 Interaktionen
    2:1-Heimsieg
    St-Imier BE
    St-Imier BE
    Verona

    MEHR MORD

    SVP-Nationalrat Egger
    76 Interaktionen
    Bei Mord
    4 Interaktionen
    Messerangriff
    Mord
    125 Interaktionen
    Räte sind sich einig
    2 Interaktionen
    Mord an Tupac

    MEHR AUS GENèVE

    Schweizer Nati Slowenien
    145 Interaktionen
    Trotz Fehlstart
    17 Interaktionen
    Genf
    6 Interaktionen
    Genf
    5 Interaktionen
    Genf