Kein Zertifikat: Studenten-Wegweisung aus Vorlesung war rechtswidrig

Alexander König
Alexander König

Muttenz,

Letztes Jahr wurde eine FHNW-Studentin wegen fehlenden Covid-Zertifikats des Campus verwiesen. Jetzt steht fest: Der Entscheid war rechtswidrig.

Zertifikatspflicht FHNW Coronavirus
Eine Schülerin wird kontrolliert. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Oktober 2021 führte die FHNW in Muttenz BL die Zertifikatspflicht ein.
  • Eine Studentin wehrte sich dagegen – wenig später wurde sie des Platzes verwiesen.
  • Nun erhält sie zumindest teilweise Recht und wird entschädigt.

Die Corona-Pandemie spaltete die Gesellschaft in vielen Punkten. Eine war die Zertifikatspflicht. Diese wurde letzten Herbst auch an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in Muttenz BL eingeführt. Wer weder geimpft, genesen noch getestet war, dem wurde ab dem 15. Oktober 2021 der Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten verwehrt.

Während ein Grossteil der Studierenden diese Regelung guthiess, gab es auch Widerstand: Ein Professor kündigte, eine Dozentin und eine Studentin reichten mit Unterstützung des Lehrernetzwerks Schweiz Beschwerde ein.

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Der Campus der FHNW in Muttenz. (Archivbild) - Keystone

Vertreten wurden die beiden durch die Anwältin Silja Meyer. Sie pochte darauf, dass die Eingabe der Beschwerde eine Aufschiebung der Zertifikatspflicht zur Folge habe.

Die Studentin, welche die Beschwerde am 26. Oktober eingereicht hatte, wurde wenige Tage darauf, am 29. Oktober, vom Campus weggewiesen. Grund: Sie konnte weder ein Zertifikat noch einen negativen Test vorweisen.

Auch hierauf folgte die Einreichung einer Beschwerde. Kurz darauf beschloss die Beschwerdekommission der Schule, dass bei Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr gelte. Dies galt per 5. November. Der Rechtsstreit zog sich weiter.

Studentin wird finanziell entschädigt

Nun hat die zuständige Kommission die Beschwerde besprochen und gutgeheissen. Dies berichtet die «Aargauer Zeitung» unter Berufung auf den offiziellen Entscheid, welcher der Zeitung vorliegt.

Waren Sie für die Zertifikatspflicht?

Somit war die Wegweisung der Studentin nicht rechtens. Dies eben aufgrund der Beschwerde, die sie wenige Tage vor der Wegweisung eingereicht hatte.

Damit habe sich die Studentin zwischen dem 26. Oktober und 5. November nicht an die Zertifikatspflicht halten müssen.

Gegenüber der «Aargauer Zeitung» sagt die Anwältin Meyer: «Im Klartext bedeutet dies, dass die FHNW rund zehn Tage rechtswidrig Zertifikatskontrollen durchgeführt hat.» Die Kommission spricht der weggewiesenen Studentin eine Entschädigung von 1750 Franken zu.

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