Gericht

«Kath.ch»-Journalistin bestreitet an Zürcher Gericht Ehrverletzung

Keystone-SDA
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Zürich,

Eine katholische Journalistin wehrt sich gegen den Vorwurf der üblen Nachrede.

Ehrverletzungsklage
Das Bezirksgericht entscheidet über eine Ehrverletzungsklage gegen eine Journalistin. Sie hatte über die politischen Einstellungen eines deutschen Managers berichtet. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Eine Journalistin des katholischen Medienzentrums hat am Dienstag vor Bezirksgericht Zürich den Vorwurf der üblen Nachrede bestritten. Der Anwalt des deutschen Managers, der in ihrem Artikel erwähnt wurde, hält ihre Quellen jedoch für «nicht zuverlässig». Ein Gericht habe entschieden, dass der zitierte Antisemitismus-Beauftragte von Baden-Württemberg selber als Antisemit bezeichnet werden dürfe, sagte der Anwalt vor Gericht.

Die Journalistin habe deshalb die nötige Sorgfalt vermissen lassen, als sie die Vorwürfe dieses Antisemitismus-Beauftragten und aus alten Artikeln für ihren Text übernommen habe. Dass sein Mandant in die Nähe der AfD gerückt wurde und ihm antisemitische Tendenzen zugeschrieben worden seien, sei rufschädigend.

Die Anwältin der «kath.ch»-Journalistin sagte hingegen, die Quellen seien zuverlässig. Gewisse Äusserungen, die als antidemokratisch gelten könnten, seien auch online abrufbar. Der Artikel erschien, nachdem der Manager als Redner beim Dekanat Chur ausgeladen wurde. Der Richter eröffnet das Urteil um 10.45 Uhr.

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