Kasachstan-Affäre ohne Anklage vom Tisch

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Keine Anklage in der Kasachstan-Affäre für Thomas Borer und Christian Miesch. Die Bundesanwaltschaft hat das Strafverfahren eingestellt.

    Kasachstan Affäre
    Die Bundesanwaltschaft hat die Strafverfahren gegen den früheren Baselbieter SVP-Nationalrat Christian Miesch und den Ex-Botschafter Thomas Borer eingestellt. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Thomas Borer und Christian Miesch müssen sich nicht vor dem Bundesgericht verantworten.
    • Sie bekommen keine Anklage in der Kasachstan-Affäre.
    • Die Richter haben das Verfahren eingestellt.

    Die Bundesanwaltschaft hat die Strafverfahren gegen den früheren Baselbieter SVP-Nationalrat Christian Miesch und den Ex-Botschafter Thomas Borer eingestellt. Das teilte die Strategieberatungsfirma Dr. Borer Consulting mit.

    Sie bestätigte damit eine entsprechende Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Dienstag. Die Einstellungsverfügung datiert demnach vom 19. Juli.

    Die Bundesanwaltschaft hatte im April 2018 gegen SVP-Nationalrat Miesch und den Ex-Botschafter Borer ein Strafverfahren in der Kasachstan-Affäre eröffnet. Dabei ging es um den Vorwurf der Vorteilsannahme und des Sich-bestechen-Lassens.

    Geld für GA?

    Miesch war verdächtigt worden, Geld für die Einreichung einer Interpellation angenommen zu haben. Vor der Immunitätskommission des Nationalrats hatte Miesch jedoch geltend gemacht, er habe die Interpellation aus eigenem Antrieb eingereicht.

    Miesch wurde Folgendes vorgeworfen: Er soll dem Lobbyisten Thomas Borer 2015 als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan 4635 Franken für ein Senioren-Generalabonnement 1. Klasse in Rechnung gestellt haben. Als Nationalrat verfügte Miesch damals aber bereits über ein GA. Die Bundesanwaltschaft verdächtigte Miesch, das Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben.

    Kasachstan-Affäre
    Christian Miesch war in die Kasachstan-Affäre verwickelt. - Keystone

    «Mediale Hetzkampagne»

    Laut früheren Angaben Borers wurde der Betrag an Miesch aber irrtümlich aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung bezahlt. Miesch habe das Geld zurückerstattet. Eine Gegenleistung für das Einreichen eines parlamentarischen Vorstosses sei nie gewährt oder in Aussicht gestellt worden.

    Gegen Borer war wegen des Verdachts des Bestechens und der Vorteilsgewährung ein Strafverfahren eingeleitet worden. Borer zeigte sich am Dienstag erfreut über die Einstellungsverfügung. "Ich bin froh, dass Gerechtigkeit über Fake News gesiegt hat", liess er sich in einer Mitteilung zitieren. Die Vorwürfe seien von Journalisten konstruiert worden, und man habe ihn mit einer "medialen Hetzkampagne" zu diskreditieren versucht.

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