Das System der Kinderzulagen im Kanton Zürich soll geändert werden: Die zuständige Kantonsratskommission unterstützt einen kantonalen Lastenausgleich. Alle Arbeitgeber hätten dann die gleichen Beitragssätze. Heute sind diese je nach Branche unterschiedlich.
Zürcher Kantonsrat
Saal des Zürcher Kantonsrats mit dem Wappen des Kantons. (Symbolbild) - Keystone

Wer Kinder grosszieht, erhält heute je nach Alter eine monatliche Zulage von mindestens 200 Franken. Für Jugendliche in Ausbildung gibt es 250 Franken pro Monat. Bezahlt werden diese Beiträge von den Arbeitgebern, die dafür in eine der 53 verschiedenen Familienausgleichskassen im Kanton Zürich einzahlen.

Wie viel die Arbeitgeber zahlen, ist jedoch völlig unterschiedlich. Der Beitragssatz variiert zwischen 0,73 und 2,05 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme.

Dies liegt an den unterschiedlichen Branchen: Ausgleichskassen aus Branchen mit tiefen Löhnen, einem hohen Anteil an Müttern und viel Teilzeit-Angestellten müssen vergleichsweise hohe Leistungen finanzieren. Entsprechend hoch sind ihre Beiträge in die Ausgleichskassen. Tiefere Beiträge zahlen hingegen Arbeitgeber, die mehr gutverdienende Männer beschäftigen.

Dieses Ungleichgewicht soll im Kanton Zürich behoben werden. Geplant ist ein Lastenausgleich zwischen den einzelnen Kassen. Kommt die Änderung zustande, hätte dies zur Folge, dass 21 Kassen Abgaben in der Höhe von 48 Millionen Franken in den Lastenausgleich bezahlen müssten. 21 andere Kassen würden Beiträge in dieser Höhe erhalten.

Wie die kantonsrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am Donnerstag mitteilte, unterstützt sie die entsprechende Gesetzesänderung einstimmig. Definitiv darüber entscheiden wird der Kantonsrat.

Zürich wäre mit einem solchen Lastenausgleich nicht alleine. Gegenwärtig haben bereits 18 Kantone ein solches System.

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