Kantonsgericht bestätigt Mord-Urteil in Baselbieter Cold Case
Das Baselbieter Kantonsgericht hat am Dienstag in zweiter Instanz die Verurteilung eines 61-jährigen Schweizers wegen Mordes bestätigt. Allerdings reduzierte es seine Freiheitsstrafe auf 12 Jahre und einen Monat.

Der Mann war im Juli 2025 vom Baselbieter Strafgericht wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Es hatte sich überzeugt davon gezeigt, dass der Beschuldigte im Oktober 2000 einen 21-jährigen Drogendealer bei der St. Jakobshalle in Münchenstein BL erschossen hatte, um an zwei Kilogramm Kokain im Wert von 130'000 Franken zu gelangen.
Auch das Kantonsgericht hatte am Dienstag keine Zweifel, dass der Straftatbestand des Mordes erfüllt ist. Der Beschuldigte habe heimtückisch und aus Habgier gehandelt, hiess es an der Urteilsverkündung. «Ein junges Leben für Drogen kaltblütig mit einem Kopfschuss auszulöschen, wiegt schwer», sagte Gerichtspräsident Enrico Rosa und bezeichnete die Tat als Hinrichtung.
Dennoch reduzierte das Kantonsgericht das Strafmass. Statt für 13 Jahre soll der Beschuldigte für 12 Jahre und einen Monat ins Gefängnis. Mit Verweis auf das alte Recht hiess es, die lange zurückliegenden Vorstrafen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes seien neutral und nicht negativ zu werten.
Der 61-Jährige nahm das Urteil teilweise unruhig entgegen und machte einige Male Anstalten zu widersprechen. «Sie schmunzeln, Sie verharmlosen. In keinster Form zeigen Sie irgendwelche menschlichen Gefühle. Das überrascht nicht. Es passt zum Gutachten», hielt Richter Rosa fest – er hatte den Beschuldigten die ganze Zeit vor sich.
Gemäss dem für den Fall geltenden alten Recht wäre ein Mord auch nach 20 Jahren, also im Jahr 2020 verjährt. Der Mann war erst im Jahr 2023 in Deutschland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert worden.
Deswegen hatte er bis vor Bundesgericht gegen seine Untersuchungshaft geklagt. Dieses hatte aber entschieden, dass die Verjährungsfristen durch Untersuchungshandlungen in den Jahren 2004 und 2023 zurückgesetzt worden waren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor Bundesgericht angefochten werden. Bis zum Erwachsen der Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung.










