Kantone arbeiten bei Spitalplanung enger zusammen
Die Kantone wollen ihre Spitalplanung mit einem Dreiphasenplan besser abstimmen und spezialisierte Leistungen stärker bündeln.

Die Kantone wollen sich bei der Spitalplanung künftig stärker abstimmen. Die kantonalen Gesundheitsdirektoren haben zu diesem Zweck einen Dreiphasenplan verabschiedet. Ziel ist eine stärkere Konzentration bei spezialisierten Spitalleistungen.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) fällte ihren Entscheid vergangene Woche an ihrer Plenarversammlung in Bern, wie sie am Montag mitteilte.
Hintergrund sind verschiedene Vorstösse im Bundesparlament. Unter anderem haben beide Räte eine Motion der Gesundheitskommission des Ständerates zum Thema gutgeheissen. Jener Vorstoss sieht vor, dass der Bund in Zukunft subsidiär in die Spitalplanung eingreifen können soll, falls er die Koordination unter den Kantonen als mangelhaft beurteilt. Die Befürworterinnen und Befürworter der Kommissionsmotion im Parlament argumentierten dabei, aus Kostengründen müsse man verhindern, dass in bestimmten Regionen Überkapazitäten geschaffen würden.
Mehr Koordination in der Spitalplanung
Die GDK zeigte sich in ihrem Communiqué überzeugt, dass der Dreiphasenplan die Forderungen nach einer verstärkten Koordination aufnehme, ohne gleichzeitig die verfassungsmässige Verantwortung der Kantone für die Spitalplanung in Frage zu stellen. Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren seien sich einig, dass diese weiterhin durch die Kantone erfolgen müsse, hiess es: «Nur so ist die Einbettung der Spitäler in das regionale Gesundheitswesen sichergestellt.»
In einer ersten Phase gibt die GDK den Angaben zufolge im kommenden Jahr eine Analyse zum heutigen und eine Prognose zum künftigen Bedarf in Auftrag. Bis circa 2029 wollen die Kantone danach gemeinsam festlegen, welche Behandlungen und Eingriffe im Spital zur Grundversorgung gehören und welche zur Spezialversorgung zählen. Aufgrund jener Aufteilung sollen ab 2029 schliesslich einheitliche Kriterien für die Vergabe von Leistungsaufträgen an Spitäler definiert werden.






