Kanton Zürich unterliegt im Streit um Überwachungskosten
Der Kanton Zürich ist mit einer Beschwerde zur Kostenbeteiligung an der Post- und Fernmeldeüberwachung durch den Bund gescheitert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die neue Regelung als rechtmässig beurteilt. Demnach tragen die Kantone pauschal 75 Prozent der Kosten.
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) hatte dem Kanton Zürich für das Jahr 2024 knapp 4,3 Millionen Franken in Rechnung gestellt. Der Kanton Zürich wollte jedoch nur 1,9 Millionen Franken bezahlen und zog vor Gericht.
Der Kanton argumentierte, die neue pauschale Kostenbeteiligung von 75 Prozent für alle Kantone sei sachlich nicht gerechtfertigt und unverhältnismässig. Die Kosten für die Kantone hätten sich dadurch verdoppelt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Kostenanteil von 75 Prozent hingegen als zulässig erachtet, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor geht.
Gesamter Aufwand zählt
Der Anteil sei gerechtfertigt, da die Kantone den grössten Teil der Überwachungsmassnahmen anordneten. Im Zeitraum von 2020 bis 2022 seien durchschnittlich rund 90 Prozent der Kosten auf von den Kantonen bestellte Leistungen zurückzuführen gewesen.
Zudem sei es rechtens, dass der Dienst ÜPF seine gesamten Kosten als Berechnungsgrundlage verwende, einschliesslich der Aufwände für Rechtsetzung oder Administration. Alle Tätigkeiten stünden in einem sachlichen Zusammenhang mit der Überwachung, schreibt das Gericht. (Urteil A-1445/2024 vom 26.8.2026)






