Kanton will Weiterbildungsleistung der Spitäler besser abgelten
Die Spitäler sollen für ihre Weiterbildungsleistungen mehr Geld erhalten. Dem Regierungsrat schwebt eine Anpassung um 15'000 Franken pro Vollzeitstelle in Weiterbildung vor.
Die Abgeltung für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in nicht unterversorgten Fachrichtungen soll künftig 30'000 Franken betragen, für jene in unterversorgten Fachrichtungen oder Regionen 65'000 Franken. Für pharmazeutische Weiterbildungen sind 30'000 Franken vorgesehen.
Heute werden Weiterbildungen in rund 20 Institutionen angeboten, wie die bernische Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion am Donnerstag mitteilte.
Weiter soll auch die Abgeltung der ambulanten Leistungen der beiden Kinderkliniken des Kantons Bern wiederkehrend um zehn Millionen Franken erhöht werden.
Entlastende Massnahmen geplant
Der Regierungsrat will mit diesen beiden Massnahmen nicht-kostendeckende Bereiche entlasten. Die neuen Abgeltungen sollen am 1. Januar 2026 eingeführt werden und belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Franken jährlich. Damit die Massnahmen umgesetzt werden können, braucht es Anpassungen an der Spitalversorgungsverordnung und am Spitalversorgungsgesetz.
Viele Spitäler durchlaufen derzeit eine schwierige Phase. Sie stehen unter grossem finanziellem Druck und schreiben Verluste. Mancherorts fehlt es gar an Liquidität, so dass der Kanton Bern im Sommer einen 100 Millionen Franken teuren Rettungsschirm aufspannte.
Von Seiten der Spitäler werden als Gründe für die Schwierigkeiten meist ungenügende Tarifabgeltungen genannt. Auch die nicht ausreichende Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung wird kritisiert.