Kanton Wallis will Soforthilfe für Blatten unbürokratisch leisten
Nach dem Bergsturz in Blatten möchte der Kanton Wallis die Soforthilfe rasch und unbürokratisch leisten.

Nach dem Bergsturz in Blatten sollen die 10 Millionen Franken Soforthilfe des Kantons Wallis möglichst rasch und unbürokratisch an die Betroffenen verteilt werden. Der Staatsrat hat einen dringlichen Dekretsentwurf verabschiedet und an den Grossen Rat weitergeleitet.
Gemäss dem Dekretsentwurf wird der Gesamtbetrag direkt an die Gemeinde überwiesen, die dann die einzelnen Auszahlungen vornimmt, wie die Kantonsregierung am Freitag mitteilte. Die Gemeinde stützt sich dabei auf die kürzlich eingesetzte Spendenkommission, der sie angehört.
Soforthilfe: Wer kann sie beanspruchen?
Diese Hilfe in Anspruch nehmen können gemäss dem Entwurf Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in Blatten. Die Finanzierung dieses Beitrags wird durch den Hilfsfonds des Staatsrats sichergestellt, der aus den Gewinnen der Loterie Romande gespeist wird. Gleiches gilt für Unternehmen und Selbstständigerwerbende, die ihre Haupttätigkeit in Blatten ausüben und ebenfalls Schäden erlitten haben.
Damit die dringendsten Bedürfnisse rasch und unbürokratisch gedeckt werden können, soll auf die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips verzichtet werden. Das bedeutet, dass die Begünstigten das Geld erhalten, ohne nachweisen zu müssen, dass sie keine Versicherungsleistungen oder Subventionen erhalten haben, und ohne dass sie mit einer Rückzahlung der erhaltenen Beträge rechnen müssen.