Kanton und Stadt Luzern regeln Parkplätze am Franziskanerplatz neu
Der Kanton und Stadt Luzern haben sich auf eine neue Regelung für die Parkplätze am Franziskanerplatz geeinigt

Kanton und Stadt haben sich auf eine Lösung für die Parkplätze am Franziskanerplatz geeinigt. Nötig war dieser wegen einem Bundesgerichtsurteil, das vorschreibt, dass der Kanton als Grundstückeigentümer keine öffentlichen Parkplätze betreiben und bewirtschaften darf.
Bisher konnten die 53 Parkplätze im Innenhof des Regierungsgebäudes sowie jene am Franziskanerplatz abends von 17 Uhr bis 6 Uhr sowie am Wochenende öffentlich genutzt werden.
Ab dem 1. Juni ist dies nicht mehr erlaubt, wie der Kanton am Montag mitteilte. Eine Doppelnutzung als öffentliche und private Parkplätze sei gemäss einem Bundesgerichtsurteil nicht zulässig, hiess es weiter.
Bundesurteil verändert alles
Diese Parkplätze und auch jene am Hirschengraben 10 sind ab dann nur noch für Mitarbeitende des Kantons reserviert, die über eine spezielle Parkkarte verfügen.
Die 14 Parkplätze auf dem Franziskanerplatz bleiben laut Mitteilung vorerst öffentlich zugänglich. Ab dem 1. August übernimmt die Stadt Luzern die Bewirtschaftung dieser Parkplätze.
Kanton und Stadt Luzern wollen gemeinsam ein neues Gesamtkonzept für die Nutzung des Franziskanerplatzes erarbeiten. Bis dieses vorliege, bleibe die bisherige Nutzung bestehen, ist dem Communiqué zu entnehmen.