Auch der Kanton Solothurn schliesst sich der Maskenpflicht in Einkaufsläden an. Diese gilt ab dem 3. September.
Coronavirus Läden
Genf hat die Maskenpflicht in den Läden schon am 28. Juli eingeführt. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 3. September gilt im Kanton Solothurn in Läden eine Maskenpflicht.
  • Es handelt sich um den neunten Kanton, der diese Pflicht einführt.

Nun zieht der neunte Kanton nach: In Solothurn gilt ab dem 3. September die Maskenpflicht in Einkaufsläden und Einkaufszentren. Dies teilt der Kanton in einer Medienmitteilung mit.

Konkret heisst das: In den öffentlichen Innenräumen von Einkaufsläden oder -zentren ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Zu diesen Läden zählen unter anderem Lebensmittelläden, Kleiderläden oder Buchhandlungen.

Maskenpflicht gilt im Freien nicht

Die Maskenpflicht gilt hingegen nicht, wenn sich die Menschen ausschliesslich im Freien aufhalten. Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Wochenmärkte oder Kioske. Auch in Dienstleistungsstellen wie Banken oder Reisebüros tritt die Maskenpflicht nicht in Kraft.

Kinder unter zwölf Jahren sind wie bei der ÖV-Maskenpflicht ausgenommen. Auch Mitarbeitende, die durch eine Trennscheibe geschützt sind, müssen keine Maske tragen. Ebenso Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Diese müssen jedoch ein Arztzeugnis besitzen.

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