Kanton Schwyz: Gipser stürzt auf der Baustelle – schuld ist der Chef
2015 ereignete sich ein schwerer Unfall auf einer Baustelle. Das Arbeitsinspektorat stellte daraufhin Mängel am Gerüst fest und macht den Chef verantwortlich.

Das Wichtigste in Kürze
- 2015 ereignet sich ein schwerer Arbeitsunfall auf einer Baustelle.
- Ein Arbeiter wurde dabei so schwer verletzt, dass er arbeitsunfähig wurde.
- Für den Schaden verantwortlich gemacht wurde der Chef.
Ein schwerer Arbeitsunfall ereignete sich im Oktober 2015 auf einer Baustelle in der March. Ein Gipser stürzte von einem Gerüst und zog sich dabei erhebliche Verletzungen zu. Der Vorfall führte dazu, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Noch am selben Tag stellte das Arbeitsinspektorat gravierende Mängel am Gerüst fest. Dies führte laut «Bote der Urschweiz» zur Einstellung aller Arbeiten auf den Gerüsten der Baustelle. Besonders bemängelt wurden aber morsche oder halb durchgebrochene Bretter und schlechte Verschraubungen.
Chef wurde zur Rechenschaft gezogen
Die Staatsanwaltschaft machte den Geschäftsführer des Gerüstbauunternehmens für den Unfall verantwortlich. Das Bezirksgericht March verurteilte ihn wegen Fahrlässigkeit zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.
Der Chef wollte seine Verantwortung abwälzen und behauptete, einen erfahrenen Bauführer während seiner Abwesenheit eingesetzt zu haben. Auch soll er vor und nach seiner Reise die Arbeitsabläufe und Sicherheitsbedingungen kontrolliert haben. Jedoch nahm das Bundesgericht die Beschwerde nicht an und verwies stattdessen auf das Urteil der Schwyzer Gerichte.
3000 Franken Gerichtskosten
Diese besagen, dass es die Pflicht des Chefs war, alle Arbeiten auf den Baustellen zu koordinieren und zu überwachen. Die Beschwerde des Geschäftsführers wurde somit abgelehnt und ihm wurden die Gerichtskosten auferlegt.