Der Bund erlaubt ab Oktober wieder Veranstaltungen mit über 1000 Personen. Das letzte Wort haben die Kantone. Nun informiert der Kanton Zürich.
Kanton Zürich Grossveranstaltungen
Zuschauer im Letzigrundstadion bei einem Heimspiel des FC Zürich vor der Corona-Pandemie. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Oktober dürfen schweizweit wieder Grossveranstaltungen stattfinden.
  • Dafür hat der Bundesrat die Bewilligungskriterien bekannt gegeben.
  • Der Kanton Zürich informiert nun, wie er mit dem Entscheid des Bundes umgehen will.

Sport- und Openair-Fans konnten gestern aufatmen: Der Bund erlaubt ab Oktober wieder Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen. Für Sportveranstaltungen gilt dabei eine Sitz- und Maskenpflicht, zudem dürfen die Stadien wieder bis zu zwei Dritteln gefüllt werden.

Auf ein generelles Alkoholverbot verzichtet der Bundesrat hingegen. Die Verantwortung liegt aber bei den Kantonen. Sie müssen bestimmen, welche Anlässe bewilligt werden oder ob etwa Bier ausgeschenkt wird.

Nun informiert der Kanton Zürich, wie man die Grossveranstaltungen handhaben will. Sicherheitsdirektor Mario Fehr von der SP und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh von der FDP geben Auskunft.

Unterschiedliche Kompetenzzentren entscheiden

Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, dass der Entscheid, ob eine Grossveranstaltung durchgeführt wird, je nach Anlass bei einer anderen Direktion liegt. Vorbereitet wird der Entscheid jeweils durch die Arbeitsgruppe Grossveranstaltungen des Covid-19-Sonderstabs.

Je nach Veranstaltung liegt es dann bei der Sicherheitsdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern oder der Bildungsdirektion. Bei Uneinigkeit zwischen der Arbeitsgruppe und der zuständigen Direktion entscheidet der Gesamtregierungsrat.

schweizerisches bundesgericht
Der Zürcher Sicherheitsdirektor, Mario Fehr. - Keystone

1600 Schutzkonzepte seien seit Mitte Juni bereits kontrolliert worden – alleine letzte Woche 500. 150 seien mangelhaft gewesen, diese wurden mithilfe des Kantons verbessert. Falls es aber die epidemiologische Lage nicht zulasse, könne die Bewilligung jederzeit wieder entzogen werden.

Froh über Bundesrats-Entscheid

Regierungsrätin und Volkswirtschaftsdirektorin Walker Späh betonte, man sei froh über den Entscheid des Bundesrates. Die Veranstaltungen würden eine Herausforderung, das sei klar, aber: «Sie entsprechen einem grossen gesellschaftlichen Bedarf!»

Carmen Walker Späh
Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. - Keystone

Etwa 30 Grossveranstaltungen stünden zurzeit in der Planungsphase. Tatsache sei, dass die Veranstalter in der Pflicht seien, die Schutzkonzepte durchzusetzen. Sanktionen seien dementsprechend nur gegenüber den Veranstaltern möglich, nicht aber gegenüber Einzelpersonen.

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