Kanton Bern muss Frau aus Eritrea Aufenthaltsbewilligung erteilen
Der Kanton Bern muss einer Frau aus Eritrea eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Das Verwaltungsgericht hat der Frau, die unter einer kognitiven Beeinträchtigung leidet und seit 21 Jahren in der Schweiz ist, recht gegeben.

Der kantonale Migrationsdienst hatte das Gesuch der vorläufig aufgenommenen Frau zuvor abgelehnt. Er begründete dies unter anderem mit dem Bezug von Sozialhilfe. Die 56-jährige Frau benötigte diese längere Zeit ergänzend zu ihren Teilzeitbeschäftigungen und Arbeitseinsätzen, wie aus einem am Montag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht.
Weiter stellte sich die kantonale Sicherheitsdirektion auf den Standpunkt, die Frau habe «ihre vorhandenen Möglichkeiten» nicht ausgeschöpft. Dem widerspricht das Gericht: Die beruflich-wirtschaftliche Integration der Frau war und sei nicht mangelhaft.
Die Frau arbeite trotz ihrer Einschränkung hartnäckig in diversen Hilfsjobs. So gelang es ihr im April 2024, sich vollständig von der Sozialhilfe zu lösen.
Das private Interesse der Klägerin an einem gesicherten Aufenthalt überwiege das öffentliche Interesse an einer restriktiven Einwanderungspolitik, hielt das Gericht weiter fest. Zudem sei nach so langer Aufenthaltsdauer nicht absehbar, dass eine Wegweisung vollzogen werden könne.
Die Frau kam 2005 mit ihrem Sohn in die Schweiz und ersuchte für beide um Asyl. Das damalige Bundesamt für Migration lehnte die Asylgesuche ab und wies die beiden aus der Schweiz weg. Der Vollzug dieser Wegweisung wurde jedoch wegen Unzumutbarkeit zugunsten einer vorläufigen Aufnahme aufgeschoben.
Nach zwei erfolglosen Versuchen ersuchte die Frau 2020 erneut um eine Aufenthaltsbewilligung. Auch dieses Gesuch wies der kantonale Migrationsdienst ab – das Verwaltungsgericht entschied nun aber zu ihren Gunsten.






