Kampfsportler Überfall im Baselbiet führt zu Freiheitsstrafen
2014 haben sich in Reinach BL mehrere Kampfsportler verstritten. Es kam zu einer Schlägerei. Der Hauptangeklagte in dem Fall erhält nun 33 Monate Haft.

Das Wichtigste in Kürze
- 2014 kam es im Baselbiet zu einer brutalen Prügelei zwischen Kampfsportlern.
- Einer davon muss jetzt eine bedingte Haftstrafe von 33 Monaten absitzen.
Ein Prügel-Überfall unter verkrachten Kampfsportlern von 2014 in Reinach BL hat dem Hauptangeklagten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 33 Monaten eingebracht. Das Baselbieter Strafgericht sprach den Kickboxer am Donnerstag unter anderem der mehrfachen Freiheitsberaubung schuldig.
Schuldsprüche gab es für den heute 41-jährigen Portugiesen überdies wegen Angriffs, einfacher Körperverletzung sowie versuchter schwerer Körperverletzung. Von den insgesamt 2 Jahren und neun Monaten Strafe muss er als Haupttäter 12 Monate unbedingt absitzen. Den Rest sprach das Dreiergericht bedingt aus, mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Bei den übrigen insgesamt 16 Angeklagten gab es bedingte Strafen in unterschiedlicher Höhe sowie sieben Freisprüche zum Prügel-Überfall. Vier davon wurden zu bedingten Freiheitsstrafen von 14 bis 19 Monaten verurteilt, und acht erhielten bedingte Geldstrafen von 50 bis 285 Tagessätzen – zwei davon wurde beiderlei aufgebrummt.
Duell zwischen Rivalen
2014 hatte eine vom heute 41-jährigen Haupttäter geführte Gruppe eine Kampfsportschule in Reinach BL angegriffen, die dem damals anwesenden Hauptopfer gehört. Die Angreifer hielten diverse Anwesende – darunter Minderjährige – in Schach, damit der Anführer einen beinharten Einzelkampf mit seinem verhassten Rivalen austragen konnte.
Am schlagzeilenträchtigen Überfall waren Dutzende Personen beteiligt; sechs wurden verletzt, und es gab Knochenbrüche. Trotz eines Videos war die Zuordnung und juristische Bewertung der einzelnen Taten schwierig, wie die Gerichtspräsidentin sagte. Ausser dem Anführer waren alle Angreifer aus Angst vor Rache maskiert.
Gewaltanwendung sei «Teil des Tatplans» und die Drohkulisse samt Schlagstöcken Absicht gewesen. Wegen des Angriffs als Gruppe seien die Schläge gegen das Hauptopfer allen anzulasten als einfache Körperverletzung. Schwere Körperverletzung habe der Haupttäter mit verbotenen gefährlichen Kampfpraktiken in Kauf genommen, eingetreten sei sie nicht.
Monster-Prozess
Dem Hauptopfer wurde nun eine Genugtuung von 5000 Franken sowie eine Parteientschädigung von gut 23'000 Franken zugesprochen, drei weitere Opfer bekamen insgesamt 6000 Franken Genugtuung sowie gut 11'000 Franken Entschädigung. Andere Forderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen, darunter eine einer Versicherung von gut 400'000 Franken.
Der wegen der Zahl der Angeschuldigten enorm aufwändige Prozess sprengte den im Baselbiet üblichen Rahmen bei weitem: Über 30'000 Aktenseiten hatte die Staatsanwaltschaft in vier Jahren gesammelt. Allein mit den Angeschuldigten samt Verteidigung war der Gerichtssaal voll; Medien und Publikum sahen nebenan per Video zu.