Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen: Gemeinderat erhält Recht
Der Baselbieter Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Der Gemeinderat Binningen hat sich absolut korrekt verhalten.

Der Baselbieter Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Gemeinderat Binningen betreffend die kommunale Abstimmung vom 18. Mai 2025 über den «Birsigpark» vollumfänglich abgewiesen.
Der Gemeinderat hat sich demnach im Rahmen des Abstimmungskampfs absolut korrekt und gesetzeskonform verhalten.
Position des Gemeinderats bezüglich Volksinitiative «Für einen Birsigpark» im Fokus
Im Vorfeld der kommunalen Abstimmung vom 18. Mai 2025 hatte sich der Gemeinderat Binningen mittels Medienmitteilung klar gegen die Volksinitiative «Für einen Birsigpark» ausgesprochen und seine Argumente auch im «Binninger Anzeiger» unter den Amtlichen Publikationen zum Ausdruck gebracht.
Gegen diesen Sachverhalt hatte ein Binninger Einwohner eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht.
Der Beschwerdeführer beanstandete, dass der Gemeinderat ohne Zurückhaltung, faktisch falsch, unvollständig und einseitig parteinehmend gegen die Annahme der Initiative argumentiert habe.
Gemeinderat ist nicht zur Neutralität verpflichtet
Der Baselbieter Regierungsrat hat diese Stimmrechtsbeschwerde nun vollumfänglich abgewiesen, soweit sie nicht ohnehin gegenstandslos ist.
Im angesprochenen Entscheid vertritt der Regierungsrat die Ansicht, dass der Gemeinderat nach der geltenden Rechtsprechung nicht zur Neutralität verpflichtet ist und Abstimmungsempfehlungen abgeben darf. Informationen im Vorfeld einer Abstimmung unterliegen dabei den Geboten der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.
Behördliche Informationen zu eigenen Vorlagen müssen geeignet sein, zur offenen Meinungsbildung beizutragen, und dürfen nicht in dominanter und unverhältnismässiger Art im Sinne eigentlicher Propaganda eine freie Willensbildung der Stimmberechtigten erschweren oder geradezu verunmöglichen.
Gemäss Entscheid des Regierungsrats hat der Gemeinderat diese Gebote und Vorgaben in keiner Art und Weise verletzt.
Zukünftige Stellungnahmen des Gemeinderats
Der Gemeinderat hat den Entscheid des Regierungsrates mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Er wird auch inskünftig im Vorfeld von kommunalen Abstimmungen seine Haltung offen und klar kommunizieren, und dabei – wie bis anhin auch – den Geboten der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen.