Das St. Galler Kreisgericht hat einen 61-jährigen Kosovaren zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Der Tatort in der St. Galler Altstadt.
Der Tatort in der St. Galler Altstadt. - Twitter/ @tagblatt_ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das St. Galler Kreisgericht verurteilt einen 61-jährigen Kosovaren zu 15 Jahren Haft.
  • Er hatte 2016 seinen Cousin auf offener Strasse erschossen.

Das St. Galler Kreisgericht sprach den 61-jährigen Mann in seinem am Montagnachmittag veröffentlichten Dispositiv schuldig wegen Mordes sowie wegen mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Am 12. Mai 2016 hatte der seit langem in der Schweiz lebende Kosovare seinem Cousin frühmorgens vor dessen Wohnort in der St. Galler Innenstadt aufgelauert. Zum Treffen nahm er eine geladene Pistole mit. Innert weniger Sekunden drückte er zweimal ab. Ein Schuss traf den Verwandten in den Kopf, das Opfer starb noch am Tatort. Der Schütze flüchtete und wurde erst einen Monat später nach umfangreichen Ermittlungen verhaftet.

In der Verhandlung vom letzten Dienstag ging es vor allem um die Qualifikation der Tat. Die Anklage forderte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Verteidigung plädierte auf vorsätzliche Tötung oder Totschlag und hielt eine Freiheitsstrafe von maximal 12 Jahren für angemessen.

Unbestrittener Tathergang

Weitgehend unbestritten war der Tathergang. Der ganze Ablauf wurde von der Videokamera eines Restaurants aufgezeichnet. Die Bilder zeigten eine regelrechte Hinrichtung, erklärte die Staatsanwältin an der Verhandlung.

Zu seinem Motiv sagte der Angeklagte vor Gericht aus, der Cousin habe ein sexuelles Verhältnis mit seiner 2015 verstorbenen Ehefrau unterhalten. Damit sei sein Leben und dasjenige seiner Familie zerstört worden.

Unbegründete Eifersucht

Dafür gebe es keine Beweise, entgegnete die Anklage. Niemand aus dem Umfeld des Täters könne sich vorstellen, dass es diese Beziehung gegeben habe. Der 61-Jährige habe aus Egoismus und unbegründeter Eifersucht gehandelt.

Der Verteidiger argumentierte, der Angeklagte sei krankhaft misstrauisch gewesen. Unter anderem habe er sich technische Geräte angeschafft, um die Ehefrau in seiner Abwesenheit überwachen zu können. Bei der Tat müsse ihm «ein emotionaler Ausnahmezustand» zugestanden werden.

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