Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen von einer Parteizugehörigkeit losgelöst sein. Dies fordern die Initianten der Justizinitiative.
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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied klar gegen die Beschwerde des Fahrlehrers. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Justizinitiative fordert, dass Bundesrichter künftig per Los bestimmt werden.
  • Sie sollen von einer Parteizugehörigkeit losgelöst werden.
  • Ebenso wie von der Abhängigkeit des Parlaments.
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Die Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern soll von einer Parteizugehörigkeit und von der Abhängigkeit des Parlaments losgelöst werden. Das verlangen die Initianten der Justizinitiative. Am Donnerstag haben sie vor den Medien in Bern ihre Argumente für das Begehren erläutert, über das am 28. November abgestimmt wird.

Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» verlangt, dass Bundesrichter künftig per Los bestimmt werden und bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben können.

Eine Wiederwahl soll unmöglich sein, und nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll es ein Abberufungsrecht durch die Vereinigte Bundesversammlung geben. Die kulturelle Vielfalt soll durch die Berücksichtigung der Landessprachen gewahrt werden.

Fachkommission soll unabhängig von Behörden und Parteien sein

Die Auswahl der Kandidierenden für das Richteramt soll durch eine noch zu gründende neue Fachkommission erfolgen und nicht wie heute durch die Gerichtskommission des Parlaments. Die neue Fachkommission soll durch den Bundesrat für eine feste Dauer von zwölf Jahren bestimmt werden und unabhängig von Behörden und Parteien sein.

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Initiator Adrian Gasser bei der Einreichung der Justizinitiative. - Keystone

Für die Initianten ist klar, dass die politischen Parteien im heutigen System die Gewaltentrennung ignorieren. Allein sie bestimmten, wer ein Amt am höchsten Gericht erhalte. Ein Richter oder eine Richterin müsse einer Partei angehören und dieser jährlich eine Mandatssteuer bezahlen, damit er oder sie das Amt bekomme.

Damit hätten «bestqualifizierte, parteilose Bewerberinnen und Bewerber keine Chance», Richterin oder Richter am Bundesgericht zu werden. Fachliche Kompetenz sei «im besten Fall zweitrangig».

Wiederwahl alle sechs Jahre gefordert

Um im Amt bleiben zu können, müssten sich Bundesrichterinnen und Bundesrichter alle sechs Jahre einer Wiederwahl stellen. Mit der Drohung der Nichtwiederwahl bewirkten die Parteien vorauseilenden Gehorsam der höchsten Richterinnen und Richter und sicherten sich damit ihren Einfluss auf die Justiz.

Dass der Parteienproporz bei der Zusammensetzung des Bundesgerichtes in Gefahr geraten könnte, glaubt der Unternehmer Adrian Gasser, der die Justizinitiative angestossen hat, nicht. Eine von den Initianten in Auftrag gegebene Untersuchung der ETH zeige, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit weder in Bezug auf das Geschlecht noch im Verhältnis zwischen Links und Rechts zu Verwerfungen kommen kann, sagte er vor den Medien.

Losverfahren soll «Pool der Besten» erweitern

Über 90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer seien in keiner Partei, betonte die Luzerner Mitte-Kantonsrätin Karin Stadelmann. Und ein sehr grosser Teil der Bewerberinnen und Bewerber auf ein Richteramt würde sich heute überhaupt nur deshalb einer Partei anschliessen, weil sie anders gar nie Bundesrichter werden können. Dabei gehe es doch um Kompetenz und nicht um politische Gesinnung.

Kein Parteimitglied soll die Mitgliedschaft aufgeben für ein Richteramt, aber Kandidierende sollten auch nicht, weil sie sich für ein Amt bewerben, in eine Partei eintreten müssen. Das Losverfahren erweitere den Pool der Besten, aus denen die zukünftigen Amtsträgerinnen und Amtsträger ausgewählt würden.

Bundesrat und Parlament lehnen die Justizinitiative ab. Sie sind der Ansicht, das bestehende System funktioniere gut.

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