Im Kanton Jura gilt weiterhin eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen – auch bei 2G-Anlässen.
Maske
Eine Frau trägt eine Schutzmaske. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Jura gilt die Maskenpflicht trotz 2G.
  • Private Versammlungen mit über 10 Personen ohne Zertifikat sind verboten.
  • Dies teilte die Regierung heute Mittwoch mit.

Im Kanton Jura gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Maskenpflicht - unabhängig davon, ob man geimpft, getestet oder genesen ist. Zudem bleiben private Versammlungen mit mehr als 10 Personen ohne Zertifikatspflicht verboten.

Auch an Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen müssen alle eine Maske tragen, selbst wenn an der Veranstaltung nur Geimpfte und Genesene (2G) zugelassen sind, wie Regierung des Kantons Jura am Mittwoch mitteilte.

Die jurassische Regierung hat nach den Ankündigungen des Bundesrats die kantonalen Bestimmungen angepasst und teilweise verschärft. So werden an den Schulen wöchentliche Tests wieder eingeführt von der 3. bis zu 8. Klasse.

Die Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen müssen zudem eine Schutzmaske tragen, wenn ein positiver Corona-Fall in der Klasse bestätigt ist. An den Sekundarschulen bleibt das Tragen einer Maske weiterhin obligatorisch. Die Massnahmen gelten im Kanton Jura ab sofort und dauern mindestens bis zum 24. Januar 2022.

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