«Junge Tat» beruft sich an Prozess in Zürich auf Meinungsfreiheit

Keystone-SDA
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Zürich,

Die Anführer und vier weitere Mitglieder der Rechtsaussen-Gruppierung «Junge Tat» sind am Freitag in Zürich vor Gericht gestanden. Sie bestritten, mit ihren provokanten Aktionen und Parolen gegen Gesetze verstossen zu haben.

junge tat
Manuel Corchia, Anführer der rechtsextremen Jungen Tat auf dem Weg zum Bezirksgericht Zürich, am Freitag, 4. September 2026. - keystone

Vor dem Zürcher Bezirksgericht begann am Freitagmorgen der Prozess gegen die rechtsextreme Gruppierung «Junge Tat». Im Zentrum des Verfahrens stehen die beiden Anführer der Gruppierung, der 23-jährige Tobias Lingg und der 25-jährige Manuel Corchia.

Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von 15 Monaten, wovon sechs Monate unbedingt abzusitzen wären. Hinzu kommen bedingte Geldstrafen und Bussen. Da beide bereits wegen Rassendiskriminierung vorbestraft sind, sollen diese Vorstrafen zudem widerrufen werden. Für die weiteren Beschuldigten, die in unterschiedlicher Zusammensetzung an den Aktionen beteiligt waren, verlangte der Staatsanwalt bedingte Geldstrafen.

Unklar ist, ob die Vorstrafen tatsächlich widerrufen werden können. Die angeklagten Taten fielen zwar in die Probezeit der damals verhängten Strafen. Sind seit dem Ende der Probezeit mehr als drei Jahre vergangen, ist ein Widerruf jedoch gesetzlich nicht mehr möglich.

Obwohl alle Beschuldigten während der gesamten Verhandlung die Aussage verweigerten, nutzten sie den Prozess als Bühne für ihre Zwecke. Bereits im Vorfeld sprachen sie von einer «Gesinnungsjustiz». Dementsprechend drehten sich die Plädoyers stark um die Meinungsfreiheit und deren juristische Grenzen.

Für den Staatsanwalt geht es in diesem Prozess um Grundsätzliches. «Die Meinung ist frei, die Mittel, mit denen man sie durchsetzt, sind es nicht», betonte er in seinem Plädoyer. Das Recht schütze die Meinung, aber nicht jedes Mittel, mit dem jemand versuche, seine Meinung durchzusetzen.

Es handle sich um eine rechtliche, nicht um eine politische Frage, weshalb kein Gesinnungsprozess vorliege. Die Beschuldigten stünden nicht vor Gericht, weil sie rechts stünden. Die Meinungsfreiheit sei wie eine Strasse, sie habe Leitplanken, das Strafrecht sei eine davon.

Die Anklageschriften werfen den Beschuldigten eine ganze Reihe von Vorfällen vor. Zu den gravierendsten zählt die Störung eines Pride-Gottesdienstes im Juni 2022 in Zürich, bei dem sie ein grosses Kreuz mit der Aufschrift «NOPRIDEMONTH» in die Kirche trugen. Hinzu kommt eine Aktion im Zürcher Tanzhaus, bei der eine Queer-Lesung für Kinder gestört und Gespräche heimlich aufgezeichnet worden sein sollen.

Weitere Anklagepunkte umfassen Hausfriedensbruch und Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz bei unbewilligten Aktionen auf einem Baukran am Zürcher Helvetiaplatz und auf dem Dach des Basler Bahnhofs.

Die Verteidiger der beiden Hauptbeschuldigten wiesen die schweren Vorwürfe wie Diskriminierung, Aufruf zu Hass und Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit entschieden zurück und forderten in diesen Punkten vollumfängliche Freisprüche.

Der Anwalt von Tobias Lingg argumentierte, der Begriff der sexuellen Orientierung umfasse juristisch ausschliesslich Hetero-, Homo- und Bisexualität. Es könne zudem nicht ernsthaft behauptet werden, dass mit dem aufgestellten Kreuz den Teilnehmern des Gottesdienstes die Menschlichkeit abgesprochen worden sei.

Der Anwalt von Manuel Corchia betonte, die Aktionen der «Jungen Tat» seien immer gewaltfrei gewesen und hätten lediglich auf Missstände aufmerksam gemacht. Für Lingg beantragte die Verteidigung lediglich eine bedingte Geldstrafe für Hausfriedensbruch und das Verbreiten aufgenommener Gespräche, für Corchia einen vollumfänglichen Freispruch.

Die Verhandlung fand unter grossem öffentlichen Interesse statt. Zahlreiche Medienschaffende sowie Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten den Prozess im Gerichtssaal. Unter den Anwesenden befanden sich auch vereinzelte Anhänger der Gruppierung.

Das Geschehen im Gerichtssaal wurde zudem von einer Kundgebung begleitet. Am Morgen versammelten sich über 100 Menschen vor dem Gerichtsgebäude zu einer Kundgebung gegen Rechtsextremismus. Der Prozess wird voraussichtlich am Freitagabend zu Ende gehen. Dass das Gericht noch am selben Tag ein Urteil eröffnet, gilt als unwahrscheinlich.

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