Junge Ausländer der dritten Generation sollen sich einbürgern
Wer in der dritten Generation in der Schweiz lebt, hier geboren und jünger als 40 Jahre ist, kann sich noch bis Februar 2023 erleichtert einbürgern lassen.

Das Wichtigste in Kürze
- Erleichterte Einbürgerungen für unter 40-Jährige sind noch bis 2023 möglich.
- Dies richtet sich an Personen, die in der dritten Ausländergeneration in der Schweiz sind.
Erleichterte Einbürgerungen für Personen der dritten Ausländergeneration sind für 25- bis 40-Jährige noch bis Mitte Februar 2023 möglich. Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) fordert diese Altersgruppe auf, die Gelegenheit am Schopf zu packen, um sich politisch engagieren zu können.
Um die Zukunft der Schweiz zu gestalten, brauche es die Mitsprache und das politische Engagement aller. So hiess es am Freitag in einer Mitteilung der EKM.
Einheimische ohne Schweizer Pass
Die Personen der dritten Ausländergeneration seien in der Schweiz geboren. Sie fühlten sich als Teil der Gesellschaft und nähmen am beruflichen und sozialen Leben teil. Sie seien Einheimische – ohne Schweizer Pass und in ihren politischen Rechten eingeschränkt.
Dies ist aus Sicht der EKM verlorenes Potenzial. Diese Menschen hätten auf Bundesebene und in vielen Kantonen und Gemeinden kein Stimm- und Wahlrecht. Für politische Ämter könnten sie sich nicht zur Verfügung stellen. Die EMK sei überzeugt, dass die Schweiz besser funktioniere, wenn sich diese Personen auch politisch engagieren können.
Keine politische Mitbestimmung
Ein Viertel aller erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz sei wegen des fehlenden Schweizer Passes von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Davon sind laut EMK rund 350'000 Ausländerinnen und Ausländer, die hier geboren sind. Rund ein Zehntel von ihnen gehört zur dritten Generation.
Junge Ausländer können sich seit Februar 2018 erleichtert einbürgern lassen. Dies, sofern ihre Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und sie selber in der Schweiz geboren sind. Allerdings nur bei Einreichung des Gesuchs bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Bis zum 15. Februar 2023 besteht jedoch wegen einer Übergangslösung die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung auch noch für ältere Personen. Diese müssen aber jünger als 40 Jahre sein.