Gericht

Journalist vor Walliser Gericht freigesprochen

Keystone-SDA
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Sion,

Das Bezirksgericht in Sitten hat einen Journalisten freigesprochen. Ihm war die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen vorgeworfen worden.

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Ein Richterhammer auf einem Tisch. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht in Sitten hat einen Journalisten freigesprochen.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 800 Franken gefordert.
  • Der Vorwurf: Er soll Auszüge aus einem geheimen Bericht zu Chalets veröffentlicht haben.

Ein Journalist der Zeitung «Le Matin Dimanche» ist am Donnerstag vom Bezirksgericht in Sitten vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 800 Franken für den Mann beantragt. Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis äusserte sich noch nicht zu einer möglichen Berufung.

Er warte die detaillierte Urteilsbegründung ab, sagte er der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Journalist war beschuldigt worden, Auszüge aus dem Bericht einer parlamentarischen Kommission zu den illegalen Chalets in Verbier zwei Tage vor dessen offiziellem Erscheinen veröffentlicht zu haben.

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Eine Ausgabe des «Le Matin». - keystone

Der Journalist habe «gewusst oder zumindest die Möglichkeit in Kauf genommen, in seinem Artikel Informationen mit noch geheimen Charakter zu verbreiten, sagte Generalstaatsanwalt Dubuis in der Gerichtsverhandlung.

Verteidiger: «Bericht war keineswegs geheim»

Nach Ansicht des Verteidigers des Journalisten hat sein Mandant hingegen nur seine Arbeit getan, indem er ein «Kommunikationsembargo» durchbrach. «Der Bericht war keineswegs geheim, er war allen wichtigen Akteuren der Walliser Politik bekannt», sagte er. Diese hatten den Bericht erhalten, um sich auf die Reaktion der Öffentlichkeit vorzubereiten.

In Verbier waren in den Jahren 2015 und 2016 Dutzende illegale Chalets und Ferienhäuser gebaut worden. Sie waren von der Gemeinde Bagnes, zu der Verbier gehört, bewilligt worden, obwohl sie gegen die kantonale Bauordnung, die Lex Koller oder das Zweitwohnungsgesetz verstiessen.

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