Die Ruag verweigerte einem Journalisten den Einblick in einen Prüfungsbericht. Nun wurde ihm dieser vom Bundesverwaltungsgericht zugesprochen.
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Das Logo der Ruag International (Archivbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einem SRF-Journalisten wurde der Einblick in einen Prüfungsbericht der Ruag verweigert.
  • Seine Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen.
  • Der Bericht entstand mit dem Verdacht, dass Ruag zu hohe Preise in Rechnung stellte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines SRF-Journalisten im Wesentlichen gutgeheissen. Dieser verlangte Einsicht in den Prüfungsbericht zur Gewinnmarge bei der Ruag Aviation in den Jahren 2013 bis 2017. Im Gegensatz zu Ruag und Finanzkontrolle sieht das Gericht keine Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen.

Der Journalist des Schweizer Fernsehens (SRF) verlangte auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes Zugang zum gesamten Prüfungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Über dessen Ergebnisse haben die Behörde vergangenes Jahr informiert. Die Einsicht wurde ihm unter anderem mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse und Persönlichkeitsrechte verwehrt.

Allgemein auf Geschäftsgeheimnis verwiesen

Die Ruag International Holding AG und die Finanzkontrolle hätten lediglich pauschal auf die Geschäftsgeheimnisse verwiesen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Sie hätten nicht aufgezeigt, mit welchen Informationen diese in welcher Form konkret gefährdet würden.

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Fahnen der Ruag wehen im Wind (Archivbild). - sda

Auch das von den Beschwerdegegnern aufgeworfene Reputationsrisiko lässt das Bundesverwaltungsgericht nicht als Argument gelten. Das Gericht verweist dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts bezüglich allgemein in der Öffentlichkeit stehender Unternehmen.

Bei solchen geht das Bundesgericht tendenziell davon aus, dass eine kritische oder negative Berichterstattung kein gewichtiges Geheimhaltungsinteresse begründe. Es soll sich dabei um «bloss unangenehme Konsequenzen» handeln. Ein öffentlich exponiertes Unternehmen in einer rechtsstaatlichen Demokratie müsse dies hinnehmen.

Verdacht auf überhöhte Rechnungsbeträge

Der Prüfungsbericht entstand mit dem Verdacht, dass Ruag dem Verteidigungsdepartement für die Kampfjet-Wartung überhöhte Preise in Rechnung gestellt haben soll. Als Medien 2018 über Gewinnmargen von mehr als 30 Prozent berichteten, schaffte Ruag Transparenz.

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Der bundeseigene Rüstungskonzern Ruag hat von der Armee zu viel Geld verlangt für Unterhalts- und Reparaturarbeiten. (Archivbild) - sda

Das Unternehmen legte gegenüber der Finanzkontrolle die Zahlen offen und ersuchte sie, die Gewinnmargen zu überprüfen. Die Finanzkontrolleure nahmen die Jahre 2013 bis 2017 unter die Lupe. Dabei zeigte sich, dass die geschätzte Gewinnmarge von Ruag Aviation bei Bundesaufträgen durchschnittlich zwischen 11,6 und 14,6 Prozent liegt. Mit dem Bund vereinbart sind maximal 8 Prozent.

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