Japankäfer-Funde: Zuger dürfen ihren Rasen nicht mehr bewässern!
Der erste Fund des invasiven Japankäfers hat im Kanton Zug weitreichende Folgen. Es gelten neue Vorschriften für Rasen, Grüngut und Erde.

Es sind nur wenige Zentimeter grosse Käfer – doch ihr Schaden kann riesige Ausmasse annehmen. Nachdem im Stadtgebiet von Zug und in Baar erstmals insgesamt 22 Japankäfer nachgewiesen wurden, reagiert der Kanton mit einem umfangreichen Massnahmenpaket.
Ziel ist klar: Der invasive Schädling soll ausgerottet werden, bevor er sich dauerhaft ansiedeln kann. Seit dem 15. Juli gelten deshalb in den betroffenen Gebieten einschneidende Vorschriften.
Besonders sichtbar ist das Bewässerungsverbot für Rasen- und grasbewachsene Grünflächen innerhalb des sogenannten Befallsherdes. Gleichzeitig werden der Transport von Grüngut sowie das Verbringen von Erde stark eingeschränkt.
Zwei Zonen sollen eine Ausbreitung verhindern
Nach dem Fund der Käfer installierte der Kanton ein dichtes Netz von Überwachungsfallen. Aufgrund der bisherigen Fänge wurde rund um die Fundorte ein etwa einen Kilometer grosser Befallsherd ausgeschieden.

Daran schliesst eine fünf Kilometer breite Pufferzone an. Diese beiden Gebiete bilden das Zentrum der Bekämpfung.
Während im Befallsherd besonders strenge Regeln gelten, sollen in der Pufferzone vor allem Verschleppungen verhindert und weitere Käfer möglichst früh entdeckt werden. Die Behörden setzen dabei auf eine Kombination aus Überwachung, Einschränkungen und der Mithilfe der Bevölkerung.
Für viele Gartenbesitzer dürfte das Bewässerungsverbot zunächst überraschend wirken. Tatsächlich richtet sich die Massnahme aber nicht gegen die ausgewachsenen Käfer, sondern gegen deren Nachwuchs.
Die Weibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchte Böden ab. Dort entwickeln sich die Larven über mehrere Monate hinweg. Bleibt der Boden hingegen trocken, sinken ihre Überlebenschancen deutlich.
Genau diesen Effekt wollen sich die Behörden zunutze machen. Bis Ende September dürfen deshalb Rasenflächen und andere grasbewachsene Grünflächen im Befallsherd nicht mehr künstlich bewässert werden.
Keine Einschränkungen gibt es dagegen beim Giessen von Gemüsebeeten, Blumenrabatten oder Topfpflanzen – vorausgesetzt, diese stehen nicht in Grasflächen. Die Massnahme mag auf den ersten Blick einschneidend erscheinen, gilt unter Fachleuten aber als eine der wenigen wirksamen Möglichkeiten, die Entwicklung der Larven ohne chemische Mittel zu bremsen.
Grüngut darf die Zone nicht verlassen
Ebenso wichtig ist aus Sicht des Pflanzenschutzes der Umgang mit Schnittgut aus Gärten und Grünanlagen. Ausgewachsene Japankäfer können sich in frisch geschnittenem Pflanzenmaterial verstecken und so unbemerkt in andere Regionen gelangen.
Deshalb darf Grüngut den Befallsherd und auch die Pufferzone bis Ende September grundsätzlich nicht verlassen.
Ausnahmen gelten nur dann, wenn das Material vor dem Transport gehäckselt oder während des gesamten Transports mit einem insektensicheren Netz oder einer Plane mit einer Maschenweite von höchstens fünf Millimetern abgedeckt wird.
Für Privatpersonen bedeutet dies allerdings nicht, dass sie ihr Grüngut nicht mehr entsorgen können. Die regulären Sammelstellen und Grüngutabfuhren der Gemeinden bleiben weiterhin geöffnet und können wie gewohnt genutzt werden.
Auch Erde kann den Käfer verbreiten
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Boden selbst. Die Eier, Larven und Puppen des Japankäfers befinden sich nicht auf Pflanzen, sondern in der Erde.
Deshalb darf die oberste Bodenschicht bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern den Befallsherd derzeit nicht verlassen. Gerade bei Gartenumbauten oder Bauprojekten könnte ansonsten belastete Erde unbemerkt in andere Gebiete transportiert werden.
Wo keine geeigneten Zwischenlager vorhanden sind, stellt der kantonale Pflanzenschutzdienst vorübergehend eine Depotfläche für Aushubmaterial zur Verfügung. Dass die Behörden so rasch handeln, hat gute Gründe.
Der Japankäfer gilt international als einer der gefährlichsten invasiven Pflanzenschädlinge überhaupt. Die ausgewachsenen Tiere fressen Blätter, Blüten und Früchte von mehr als 400 Pflanzenarten.
Zu ihren bevorzugten Wirtspflanzen gehören Mais, Reben, Obstbäume und Beerenkulturen. Doch auch zahlreiche Laubbäume, Rosen, Zierpflanzen sowie Rasenflächen werden befallen.
Die Larven wiederum ernähren sich von Graswurzeln. Dadurch können ganze Rasenflächen absterben oder sich grossflächig ablösen.
Für Menschen und Haustiere stellt der Käfer zwar keinerlei Gefahr dar. Für Landwirtschaft, Gartenbau und öffentliche Grünanlagen kann er jedoch enorme wirtschaftliche Schäden verursachen.

Fachleute gehen davon aus, dass sich die jährlichen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken belaufen könnten, sollte sich der Japankäfer dauerhaft etablieren. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, wie schwierig eine spätere Bekämpfung wird.
Hat sich der Käfer einmal grossflächig ausgebreitet, lässt sich seine Population kaum mehr eindämmen. Gerade deshalb zählt der Japankäfer zu den sogenannten Quarantäneorganismen.
Für diese Arten schreibt der Bund vor, dass ein Befall möglichst früh erkannt und konsequent getilgt werden muss. Die aktuelle Situation in Zug gilt deshalb als entscheidende Phase.
Noch besteht die Chance, den Schädling vollständig zu beseitigen. Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt nicht allein von den Behörden ab.
Bund und Kanton appellieren an die Bevölkerung, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten. Schon kleine Unachtsamkeiten können dazu führen, dass Käfer oder Larven unbeabsichtigt in bislang nicht betroffene Gebiete gelangen.
Besonders Gartenbesitzer, Gartenbauunternehmen, Landwirtschaftsbetriebe und Bauunternehmen tragen dabei eine wichtige Verantwortung. Wer die Transportvorschriften einhält und auf das Bewässern von Rasen verzichtet, leistet nach Einschätzung der Fachleute einen direkten Beitrag zur Eindämmung des Schädlings.
Wachsamkeit bleibt gefragt
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein. Das dichte Netz an Überwachungsfallen bleibt bestehen und wird laufend kontrolliert.

Gleichzeitig beobachten die Fachleute, ob weitere Käfer auftauchen oder sich der Befall auf zusätzliche Gebiete ausweitet. Sollten neue Funde gemacht werden, könnten die Sperrzonen angepasst oder weitere Massnahmen notwendig werden.
Für den Moment setzen die Behörden jedoch darauf, dass der frühe Nachweis und das rasche Eingreifen den entscheidenden Unterschied machen. Denn je früher der Japankäfer gestoppt wird, desto grösser sind die Chancen, dass er sich in der Zentralschweiz gar nicht erst dauerhaft etablieren kann.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in der «Zuger Woche» erschienen.








