Die IV und die AHV dehnen ihre Leistungen ab 2024 aus, einschliesslich der Finanzierung von Autismusbegleithunden und Epilepsiewarnhunden.
Hund
Hunde sind für autistische Menschen eine gute Unterstützung. (Symbolbild) - Keystone

Die Invalidenversicherung (IV) finanziert neu Autismusbegleithunde für Kinder und Epilepsiewarnhunde für Kinder und Erwachsene. Die AHV entrichtet ihre Beiträge an Orthopädie-Schuhe künftig jährlich statt wie bisher alle zwei Jahre.

Die Ausdehnung auf die beiden weiteren Assistenzhundearten erfolgt nach umfassenden Abklärungen mit den Ausbildungsstätten für die Tiere, wie das Bundesamt für Sozialversicherung am Montag mitteilte.

Aktuell finanziert die IV Assistenzhunde für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung. Mit der Erweiterung haben ab 1. Januar 2024 autistische Kinder bis neun Jahre Anspruch auf einen Begleithund. Epilepsiewarnhunde finanziert die IV für Kinder und Erwachsene.

Mehr Flexibilität bei Hilfsdiensten

Zudem besteht ein Anspruch auf Assistenzhunde bei einer Mobilitätsbehinderung neu bereits ab 16 Jahren statt wie bisher ab 18. Um eine Gefährdung der Nutzer oder Dritter auszuschliessen und das Wohl der Hunde zu garantieren, müssen die Ausbildungsstätten durch die Organisation Assistance Dog International zertifiziert sein.

Anstelle von Hilfsmitteln bezahlt die IV auch Dienstleistungen wie etwa Gebärdendolmetscher für Gehörlose, Transporte zum Arbeitsort für körperlich Eingeschränkte oder administrative Unterstützung für Blinde bei der Arbeit. Bisher galt dafür eine monatliche Limite in der Höhe des Erwerbseinkommens der Versicherten. Der Maximalbeitrag war zudem auf das Anderthalbfache einer monatlichen AHV-Vollrente begrenzt.

Änderung bei Monatslimite und Beiträge

Die Monatslimite wird in eine jährliche umgewandelt. Damit erhalten die Versicherten die Möglichkeit, Monate mit einem geringeren Bedarf – etwa Ferien – übers Jahr hinweg zu kompensieren.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert bestimmte Hilfsmittel für Rentnerinnen und Rentner. Für orthopädisches Schuhwerk leistete sie bisher alle zwei Jahre einen Beitrag. Neu besteht ein Anspruch auf einen jährlichen Beitrag. Damit gleicht sich die Regelung der AHV an jene der IV an.

Mit den entsprechenden Änderungen der Verordnungen über die Abgabe von Hilfsmitteln durch IV und AHV erfüllt das Eidgenössische Departement des Innern drei Motionen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DienstleistungenRentnerFerienAHV