Ist das Durchfahrtsverbot so überhaupt zulässig?
In Birsfelden BL sorgt eine Automatische Durchfahrtskontrolle für zahlreiche Bussen. Doch es stellt sich die Frage, ob das Ganze überhaupt zulässig ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Wer in Birsfelden die neue Durchfahrtsregelung missachtet, muss 100 Franken Busse zahlen.
- Kontrolliert wird per automatischem Kamerasystem.
- Das Bundesamt für Strassen (Astra) zweifelt nun an der Legalität der Massnahme.
Seit Wochen beschäftigt die neue Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) in Birsfelden BL die Lenker. Mit rund 1000 Übertretungen täglich kam es anfangs zu einer regelrechten Bussenflut.
Mittlerweile haben sich die Übertretungen deutlich reduziert – aber bleiben dennoch zahlreich. Dies erklärt der Leiter der Gemeindeverwaltung, Martin Schürmann, gegenüber dem «Blick». Im Schnitt sei die Anzahl der Bussen um 40 bis 50 Prozent gesunken.

Doch ob das Vorgehen der Gemeinde überhaupt rechtens ist, scheint unklar: Jérôme Jacky, Sprecher des Bundesamts für Strassen (Astra), erklärt gemäss der Zeitung: «Aus unserer Sicht ist nicht von vornherein klar, dass die Massnahme verhältnismässig und im öffentlichen Interesse ist.»
Es stelle sich die Frage, ob hier nicht ein indirektes Roadpricing betrieben wird. Das Astra sei im Vorfeld nicht von der Gemeinde über die Massnahme informiert worden.
Mit der ADK soll der Ausweichverkehr auf die Birsfelder Quartierstrassen eingedämmt werden. Wer weniger als 15 Minuten braucht, um eine betroffene Strasse zu durchqueren, wird mit 100 Franken gebüsst.
Gemeinde sollte Geld noch nicht ausgeben
Laut «Blick» kam es auch nicht zu einer Genehmigung des dort genutzten Kamerasystems durch das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas).
«Eine Zulassung und Verifizierung beim Metas ist heute nicht möglich, da ein entsprechender Vorstoss im 2019 abgelehnt wurde», sagt Gemeindeverwaltungsleiter Schürmann dazu.
Stattdessen sei das Kamerasystem durch die kantonale Aufsichtsstelle Datenschutz geprüft und bewilligt worden. Es handle sich bei der Anlage auch lediglich um ein Hilfsmittel für die Polizei. Einen messbaren Beweis liefere sie nicht.
Zweifel nicht nur beim Astra
Für Monika Simmler, Assistenzprofessorin für Straf-, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen, ist die Lage auch nicht eindeutig. Sie rät der Gemeinde, das bisher eingenommene Geld noch nicht auszugeben.