Ein in Schaffhausen aufgewachsener IS-Anhänger wurde in Bellinzona TI zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Einen Landesverweis gab es nicht.
Bundesstrafgericht
Drei junge Männer wurden vom Vorwurf der Aufforderung zur Verletzung der militärischen Dienstpflicht freigesprochen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/GABRIELE PUTZU
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein IS-Anhänger wurde zu 28 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Es gab aber keinen Landesverweis für den in Schaffhausen geborenen Türken.
  • Er wurde wegen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und Gewaltdarstellungen verurteilt.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstag einen IS-Anhänger aus dem Winterthurer Salafisten-Kreis zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt.

Für den in Schaffhausen geborenen Türken wurde keine Landesverweisung angeordnet.

Von den 28 Monaten hat die Strafkammer sieben Monate unbedingt ausgesprochen. Zudem hat sie eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 130 Franken verhängt.

Der heute 26-Jährige hat sich laut Bundesstrafgericht der mehrfachen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und des mehrfachen Besitzes und der mehrfachen Herstellung von Gewaltdarstellungen schuldig gemacht.

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