Internationaler Skiverband FIS unterliegt vor Zürcher Gericht
Die FIS muss Anteile übernehmen: Das Bezirksgericht Zürich verpflichtet den Skiverband zum Kauf eines Aktienpakets für rund vier Millionen Franken.

Das Bezirksgericht Zürich hat entschieden, dass der internationale Skiverband FIS gegen seinen Willen den 24,5-prozentigen Aktienanteil der Tridem Sports AG an der FIS Marketing AG übernehmen muss. Den Übernahmepreis setzte das Gericht auf knapp vier Millionen Franken plus Zinsen fest.
Grundlage für diesen Entscheid bilde ein Aktionärsbindungsvertrag, schrieb das Bezirksgericht Zürich am Freitagabend in einer Medienmitteilung zum Urteil. Dieses ist noch nicht rechtskräftig, es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.
Die FIS hält 51 Prozent der Anteile und ist damit Mehrheitsaktionärin an der FIS Marketing AG. Diese ist für die Vermarktung von Rechten der Beklagten an deren Wettkampfveranstaltungen zuständig. Die Tridem Sports AG, die in diesem Fall als Klägerin auftrat, besitzt 24,5 Prozent der Aktien – eine weitere Vermarktungsagentur die restlichen 24,5.
Vertragsdetails und Meinungsverschiedenheiten
Der zwischen den drei Aktionärinnen abgeschlossene Vertrag sieht laut Gericht vor, dass die FIS die beiden Minderheitsaktionärinnen ab einem bestimmten Zeitpunkt auskaufen kann. Umgekehrt haben auch diese das Recht sich zurückzuziehen. In diesem Fall ist die FIS verpflichtet, deren Aktien zu übernehmen.
Offenbar kam es unter dem neuen FIS-Präsidenten Johan Eliasch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien. Die Tridem Sports AG war laut Gericht der Ansicht, die FIS würde die Vermarktungstätigkeit der FIS Marketing AG einschränken und gegen die Exklusivitätsvereinbarung verstossen.
Darum wollte die Tridem Sports AG im September 2021 ihren Anteil per April 2022 an die FIS verkaufen. Mitte Januar 2021 erklärte die FIS «die sofortige Kündigung des Aktionärsbindungsvertrags aus wichtigen Gründen». Sie war der Ansicht, dass sie «die Aktien der Tridem Sports AG nicht übernehmen müsse».
Gerichtsentscheid und finanzielle Details
Dies sah das Züricher Bezirksgericht anders. Es kam zum Schluss, dass keine wichtigen Gründe vorlägen, welche eine sofortige Kündigung berechtigen könnten, heisst es in der Medienmitteilung. Die fristlose Kündigung des Aktionärsvertrags durch die FIS war laut Gericht ungültig und das Verkaufsrecht der Klägerin somit rechtens. Es legte den Preis auf 3,97 Millionen Franken plus 5 Prozent Zinsen – also weitere rund 600'000 Franken – fest.